Reisekasse

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Seit der Einführung des Binnenmarktes sind auch in Italien die Ein- und Ausfuhr von Bargeld, Schecks und anderen beweglichen Werten keinen Einschränkungen mehr unterworfen und können somit formlos erfolgen - allerdings nur bis zu einem Wert von bis zu 10.000 Euro! Handelt es sich um eine größere Summe, müssen die Reisenden eine Zollerklärung ausfüllen. Auf diese Art und Weise soll der Geldwäsche, der Finanzierung des Terrorismus und anderen illegalen Geschäften ein Riegel vorgeschoben werden.

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