Alkohol im Schokoriegel

Kinder haben normalerweise eine natürliche Abneigung gegen Alkohol. Allein der Geruch lässt Kinder die Nase rümpfen. Dieser Schutzmechanismus bewahrt sie vor allzu früher Bekanntschaft mit dem Suchtgift Alkohol. Verantwortungsbewusste Erwachsene unterstützen die kindliche Abstinenz, indem sie zum Beispiel beim Kochen für Kinder keinen Alkohol benützen. Da gibt es dann eben keinen Rotwein in der Bratensoße, keinen Rum im Mohnstrudel und keinen Likör in den Weihnachtskeksen. Doch was im privaten Haushalt von fürsorglichen Köchinnen und Köche tunlichst vermieden wird, ist für die Lebensmittelindustrie längst kein Tabu mehr.

 

Nougatkugel als Einstiegsdroge

Süße Naschereien strotzen nur so von Alkohol. Der Zucker überdeckt den scharfen Alkoholgeschmack, sodass die natürliche Abwehrreaktion der Kinder überlistet wird. Die Konsumschwelle für Alkohol wird durch diesen Trick altersmäßig drastisch herabgesetzt. Schließlich schlecken Kinder im zartesten Alter bereits hingebungsvoll an allem, was süß ist und wenn die zuständigen Eltern sich nicht die Mühe machen, die Zutatenlisten genauestens zu studieren, kann es gut sein, dass bereits der Zwerg mit sechs Monaten genüsslich an einem Schokoriegel lutscht, dem Weingeist oder Likör zugesetzt wurde.

Die Werbung tut das ihre dazu. Kinder sind die Zielgruppe Nummer eins für Süßigkeiten Werbung, wobei der Alkoholgehalt nicht thematisiert wird.

Zu bagatellisieren ist dieser frühe Kontakt mit Alkohol keinesfalls. Ernährungsfachleute sprechen im Zusammenhang mit alkoholhaltigen Süßigkeiten durchaus von Einstiegsdrogen.

 

Nicht immer deklariert

Warentests finden immer wieder Alkohol in Naschereien; ein häufiges Problem dabei: Nicht alles, was Alkohol enthält, muss auch entsprechend deklariert sein. Auf der Zutatenliste findet sich der Alkohol nur dort, wo er als Zutat oder als Konservierungsmittel verwendet wird. Wenn Alkohol hingegen als Lösungsmittel für Aromata oder Fruchtauszüge verwendet wird, dann muss er nicht deklariert sein. Und auch bei den Zutaten gibt es Ausnahmen, wenn die Zutat nämlich weniger als 25% des Gesamtproduktes ausmacht, dann muss der enthaltene Alkohol nicht deklariert werden. „Konsument“ nennt als typisches Beispiel die mit Alkohol verflüssigte Marillenmarmelade im Faschingskrapfen.

 

Zielgruppe Kinder

Und so kommt es, dass die Zeitschrift „Konsument“ bei zwei Drittel der untersuchten Schnitten, Törtchen, Nussriegel und Marzipankugeln fündig wurde. Viele der untersuchten alkoholhaltigen Produkte werden ausdrücklich für Kinder und Jugendliche beworben.

 

Stand
03/2018

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