Bail In

„Bail in“: Ab 1. Jänner 2016 könnten Korrentisten und Anleihen-Inhaber der Banken für finanzielle Schieflagen haften


Die Richtlinie BRRD (Bank Recovery and Resolution Directive) soll künftig die staatliche Rettung der von Insolvenz bedrohten Banken vermeiden. Dazu werden im europäischen Raum einheitliche Sanierungs- und Abwicklungsinstrumente geschaffen, mit denen auch „systemrelevante“ Banken ohne Einsatz von Steuermitteln gerettet werden sollten. Gerät eine Bank in eine finanzielle Schieflage und droht die Zahlungsunfähigkeit, könnte dies zu einem bail in führen. Bail in (wörtlich in etwa „Bürgschaft von innen“) bedeutet, dass die Anleger der Bank am Verlust beteiligt werden können.

Die Logik ist folgende: in erster Linie werden die Aktionäre zur Kasse gebeten, in einfachen Worten ausgedrückt wird der Wert der Aktie so reduziert, dass die Zahlungsunfähigkeit vermieden werden kann. Sollte dies nicht reichen, kommen andere Kategorien von „Geldgebern“ zum Zuge, und zwar die Inhaber der Anleihen. Der Gegenwert ihrer Anleihen kann in Aktien umgewandelt werden, um die Bank zu „rekapitalisieren“ (d.h. mit „frischem“ Geld zu versorgen).

Sollte auch dies nicht ausreichen um die Bank zu stabilisieren, werden die Kontokorrent-Einlagen von Privatpersonen sowie kleinen und mittleren Unternehmen über 100.000 Euro zur Rekapitalisierung herangezogen. Die Einlagen unterhalb 100.000 Euro sind sicher, da hier die Garantie auf die Einlagen greift.
 

Ab wann gilt das bail in?

Der Termin für die Umsetzung der Richtlinie (2014/59/EU) war eigentlich der 31.12.2014. Italien hat diesen jedoch Termin nicht eingehalten. Im Sommer 2015 hat die Regierung mit dem sog. Europäischen Bevollmächtigungsgesetz 2015 (legge di delegazione europea) den Auftrag erhalten, an der Umsetzung der Richtlinie zu arbeiten, die derzeit noch nicht vorliegt. Im Bevollmächtigungsgesetz wird jedoch spezifisch der 1. Jänner 2016 als Termin für das Inkrafttreten des bail in genannt.
 

Was ändert sich?

Die Änderungen für SparerInnen und AnlegerInnen sind enorm, denn im Falle eines Falles können die Anleihen in Aktien konvertiert werden: somit fände sich ein Inhaber von Anleihen plötzlich als Aktionär wieder, und wäre als solcher vollständig anderen Risiken ausgesetzt.
De facto unverändert präsentiert sich die Lage für die kleinen Korrentisten, denen – wie bereits derzeit – ihre Einlagen bis zu einer Summe von 100.000 Euro garantiert werden.
 

Fazit

Obschon es sicherlich zu begrüßen ist, dass nicht mehr die SteuerzahlerInnen zur Rettung maroder Bankinstitute herangezogen werden, hat das neue bail in auch viele Schattenseiten, vor allem für jene, die Inhaber von Bankanleihen sind, da aus einem sicher geglaubten Anlageverhältnis plötzlich eine weitaus riskantere Anlageform erwachsen könnte.

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