Beträchtliches Sparpotential beim Medikamenten-Kauf

VZS stellt kostenlosen Vergleichsrechner für Arzneien online


Wie viel kosten eigentlich Medikamente? Das hängt von vielen Faktoren ab, und der Preis kann deutlich schwanken: für ein und denselben Wirkstoff lassen sich auch Preisunterschiede von über 90% feststellen. Um den VerbraucherInnen mehr Transparenz in diesem Sektor zu gewähren, hat die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), im Rahmen des Projekts „all e-nclusive: Technologien - Beeinträchtigungen - Armut“, finanziert vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung, ein Preisvergleichs-Tool erstellt, welches einen kostenlosen Online-Vergleich der Preise erlaubt.

Wie viel kostet mich ein Medikament? Um die Frage zu beantworten, muss man zum einen zuerst prüfen, ob es sich tatsächlich um ein Medikament handelt. Dies kann man anhand der Buchstabenkombination „AIC n.“ gefolgt von von einer Nummer, feststellen. Fehlt diese Angabe, handelt es sich nicht um ein Medikament, sondern um ein anderes Produkt (wie z.B. ein Nahrungsergänzungsmittel).

Danach muss man die „Art“ des Medikaments kennen. Die Medikamente werden in Klassen unterteilt. Es gibt, stark vereinfacht gesagt, rezeptpflichtige Medikamente verschiedenerer Klassen (A, H und C) sowie sogenannte OTC-Medikamente (aus dem englischen für over the counter, also „über den Ladentisch“, formell Klasse „C-bis“), für die es kein Rezept braucht. Je nach Art gibt es auf der Schachtel eine Preisangabe (z.B. Klasse C) oder keine (OTC-Medikamente).

Die Kosten für die Klassen A und H werden vom nationalen Sanitätsdienst übernommen. Bei den Medikamenten der Klasse C (rezeptpflichtig) gibt es einen einheitlichen nationalen Preis, der direkt von der Nationalen Agentur der Medikamente (Agenzia Italiana del Farmaco, AIFA) mit den Herstellern ausgehandelt wird, und der nur im Januar der ungeraden Jahre geändert werden darf. Auf diesen (Höchst)Preis kann dann die einzelne Apotheke einen Preisnachlass gewähren. Bei den OTC-Medikamenten hingegen legt die einzelne Apotheke, Para-Apotheke oder „Gesundheits-Ecke“ im Supermarkt den Preis fest (diese Mittel können auch außerhalb von Apotheken rezeptfrei verkauft werden und dürfen beworben werden).

Der dritte preis-relevante Faktor ist die Art der Verschreibung: Erfolgt die Verschreibung im Rahmen des Gesundheitsdienstes (erfolgte früher über die roten Rezepte), zahlen die BürgerInnen nur den Ticketbetrag, sowie bei Vorhandensein eines „Generikums“ den Preisunterschied, falls sie trotzdem das Markenprodukt bevorzugen. In diesem Fall besteht für die ApothekerInnen eine Informationspflicht.

Außerhalb davon (z.B. auf Verschreibung eines privat praktizierenden Arztes), tragen die BürgerInnen die gesamten Kosten für die Medikamente. Und genau hier kann das Online-Tool der VZS beim Sparen helfen: eine Suche über Markennamen oder Wirkstoff zeigt eine Liste der erhältlichen Medikamente in der jeweils gewünschten Form und Dosierung, sowie den jeweiligen Höchstpreis und Preis pro Einheit. Solcher Art kann man erfahren, ob es eventuell günstigere Alternativen gibt.

Einige Beispiele zeigen, dass dies durchaus lohnen kann. Den Entzündungshemmer Ibuprofen zu 400 mg gibt es im Preisintervall von 0,09 € bis 0,98 € pro Tablette, mit einem satten Preisunterschied von 91%; Paracetamol à 500 mg, ein Analgetikum, kostet je nach Hersteller von 0,14 € bis 0,49 € pro Tablette, mit einem Unterschied von 72%. Oder die antibiotische Creme Gentamicina in der Tube zu 30 Gramm, welche um 9,30 €, aber auch um 14,70 € erhältlich ist: man spart 5,40 €.

Die Daten, die dem Tool zu Grunde liegen, stammen bei einer spezialisierten Firma – ein weiteres Anzeichen dafür, dass in diesem Bereich wenig Transparenz herrscht. Der Rechner vergleicht die maximalen Preise der Medikamente; die Preise jener Arzneien, die frei handelbar sind (wo je nach Verkaufsort andere Preise herrschen), sind im Rechner nicht enthalten.

Im Internet finden sich jede Menge Vergleichstools, die solche OTC-Preise wiedergeben. Teilweise kann man auch direkt vom Vergleich zum Online-Kauf des OTC-Medikaments gelangen. Zum einen gilt es bei Onlinekäufen zu überprüfen, ob es sich um eine zugelassene Online-Apotheke handelt (in Italien dürfen nur jene Apotheken online Medikamente verkaufen, die auch eine physische Geschäftsniederlassung haben), indem man auf das entsprechende Siegel klickt, um das Ok des Gesundheitsministeriums zu sehen. Zum anderen gilt hier, wie bei anderen Preissuchdiensten: sie helfen wohl, ein Gespür für den Preis zu erhalten. Der Listenführer könnte aber auch ganz oben gelandet sein, weil er entsprechende Gebühren dafür entrichtet hat, und der Unterschied ist für Außenstehende nicht wirklich nachvollziehbar.

Das neue Tool der VZS soll die Ziele des mehrjährigen nationalen Projekts, an dem die VZS mit drei  Partnervereinen (Assoutenti als Projekt-Leader, Adiconsum und Lega Consumatori) teilnimmt, der Umsetzung näher bringen: durch Anwendung der neuen Technologien Möglichkeiten schaffen, die Armutsfaktoren entgegenwirken können. „Gerade auch deshalb haben wir dort angesetzt, wo die Ausgabe nicht freiwillig ist: bei den verschriebenen Medikamenten, die der Gesundheitsdienst aber nicht trägt“ kommentiert VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus.

>> https://www.consumer.bz.it/de/vergleichsrechner-medikamente

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