Bitcoin & Co.: Was man über Krypto-Geld wissen sollte

Was ist ein Bitcoin?
Das Wort Bitcoin setzt sich aus „bit“ und „coin“ zusammen. Coin steht auf Englisch für Münze, und „bit“ bezeichnet die kleinste Informationseinheit, die ein Computer verarbeiten kann. Gemeinhin ist Bitcoin eine Art digitales Geld, und wird auch als Kryptogeld oder Kryptowährung bezeichnet. „Krypto“ kommt seinerseits von Kryptographie, womit man Verschlüsselung bezeichnet. Bevor wir jedoch den Bitcoin genauer definieren können, müssen wir erst noch ein anderes Konzept erläutern, das untrennbar mit dem Bitcoin verbunden ist.

Die Blockchain
Die Blockchain ist, wie der englische Name vermuten lässt, eine Kette aus Informations-Blöcken. Ihren Erfindern nach sind Informationen, die in der Blockchain (genauer im distributed public ledger, also „verteilten öffentlichen Journal“) gespeichert sind, fälschungssicher und chronologisch eindeutig zuordenbar. Dies weil jeder Block einen Verweis auf den vorhergehenden Block enthält. Die Informationen in der Kette sind mittels Kryptographie verschlüsselt, wobei die Verbindung zwischen den Kettengliedern mittels Kryptographie gegen Fälschung (Austausch von Kettengliedern) geschützt sind. Auch die Transaktionen im o.g. öffentlichen Journal sind mittels Kryptographie gegen Fälschung geschützt; das Journal selbst (Inhalt und Reihenfolge) sind nicht verschlüsselt.
Anders als bei der Ausgabe neuer Banknoten durch eine Zentralbank werden neue Bitcoin-Einheiten durch die computerbasierte Lösung kryptographischer Aufgaben, das sogenannte Mining (Schürfen), geschaffen, wobei die Maximalmenge jedoch auf 21 Millionen Bitcoins beschränkt ist. Davon ist ein Großteil bereits erschaffen worden.

Wie erhalte ich sie und wie gebe ich sie aus?
Bitcoins werden normalerweise über ein elektronisches Wallet verwaltet, also eine elektronische Geldbörse. Wichtig ist vorab abzuklären, welche Kosten für welches Wallet anfallen. Auch die Zahlungen laufen über dieses Wallet. Alternativ dazu kann eine lokale  Bitcoin-Software verwendet werden. Die Wallets sind bis dato nicht einheitlich reguliert, auch wenn in Europa Vorstöße zur Regulierung der Technologien stattfinden. Kommerzielle Wallets unterliegen je nach Land also durchaus Vorschriften, wie z.B. zur Erfassung der Identität ihrer KundInnen oder Meldung von Verdachtsfällen, und mit den in der EU geplanten Normen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dürften sich diese Auflagen vervielfältigen (dies gilt im Fall von selbstgehosteten Wallets nicht).

Der Preis von Bitcoin definiert sich allein durch Angebot und Nachfrage, und kommt durch einen börsenähnlichen Mechanismus zustande. Da keine Zentral- oder Notenbank für das Kryptogeld garantiert, schwankt der Kurs beträchtlich. Die Bezeichnung „Kryptowährung“ ist daher auch irreführend – hinter Währungen stehen Staaten, Noten- oder Zentralbanken, hinter Kryptogeld stehen Informationskettenblöcke. Wie stark der Kurs schwanken kann, zeigt ein Blick auf den Kursverlauf der letzten Monate:

Bitcoin-Kurs, Mrz 22 - April 23, Quelle: finanzen.net

Bitcoin-Kurs, Mrz 22 - April 23, Quelle: finanzen.net

Durch diese Art der Kursfestlegung ist der Bitcoin-Kurs extrem anfällig für externe Einwirkungen; so war z.B. ein Twitterpost von Tesla-Chef Musk mit der Ankündigung, Tesla werde keine Zahlungen in Bitcoin mehr akzeptieren, ausreichend um den Kurs um 15% einbrechen zu lassen.

Wofür kann man Bitcoin verwenden?
Es gibt eine ganze Reihe von Diensten und Waren, die mit Bitcoin erworben werden können – von Passwort-Manager-Programmen die auf absolute Anonymität setzen bis hin zu Pizza-Automaten werden Bitcoins akzeptiert. In die Kritik kommen Bitcoin immer wieder, weil sie – aufgrund ihrer Anonymität – für kriminelle Zwecke, z.B. für die Bezahlung von Lösegeld (sei es nun bei Entführungen oder bei der Sperre von Daten durch Ransomware), verwendet werden.

Bitcoin als Geldanlage
Diese Anfälligkeit für Schwankungen ist auch der Grund, warum Bitcoin als Geldanlage das Prädikat „hochspekulativ“ verdienen: eine Anlage in Bitcoin kann nur erwogen werden, wenn man auf das jeweilige Kapital auch verzichten kann. Für vorsichtige AnlegerInnen mit konkreten Spar- und Anlagezielen heißt die Devise also „Hände weg“. Bitcoin als Zahlungsmittel, kurz vor dem Ausgabedatum erworben, haben hingegen ein überschaubares (und somit in den meisten Fällen auch verkraftbares) Risiko.

Die Anderen: Doge-Coin & Co.
Bitcoin ist nicht das einzige Kryptogeld, es gibt mehrere davon, wie z.B. Ether, Ripple oder Doge-Coin, welche über die verschiedensten Handelsplattformen erhältlich sind. Gegen die Plattform „Binance“ hat die italienische Börsenaufsichtsbehörde Consob im Juli 2021 eine Warnung ausgesprochen, weil, laut Consob, alle investierten Beträge verloren gehen können. Diese Warnung lässt sich auf alle Krypto-Assets ausdehnen, unabhängig von der Handelsplattform.

Achtung, Trittbrettfahrer
Neben den tatsächlich existierenden Kryptogeldern gab und gibt es auch als Kryptgelder vermarktete Pyramidensysteme, wodurch noch mehr Anlass zur Vorsicht besteht. Aufsehenerregendstes unter diesen Systemen war sicherlich „OneCoin“, welches laut diversen Staatsanwaltschaften weltweit über 4 Milliarden US-Doller verschwinden ließ (auch in Südtirol war das System tätig). In 20 Ländern laufen die Ermittlungen gegen die Spitzen des Systems. In Italien hat die Antitrustbehörde das System als illegales Pyramidensystem identifiziert und eine Strafe von 2,6 Millionen Euro verhängt.

Problematisch für die Umwelt?
Insbesondere Bitcoin kommen immer wieder in die Kritik, weil für deren Mining enorm viel Energie benötigt wird. Da dieses vielfach in Ländern erfolgt, in denen der Strom vor allem aus nicht erneuerbaren Rohstoffen gewonnen wird, haben die generierten Emissionen entsprechend große Auswirkungen auf das Klima. Eine Bitcoin-Transaktion brauchte im Mai 2021 durchschnittlich 1.200 kWh elektrische Energie; hingegen benötigt eine Überweisung mit einer Kreditkarte durchschnittlich etwa 1,5 Wattstunden (0,0014863 kWh).

Bitcoin und Steuern
Die Steuer auf den Wert der Finanzanlagen im Ausland (imposta sul valore delle attività finanziarie detenute all'estero „Ivafe“) ist für Bitcoins und Kryptowährungen generell nicht fällig. Laut Agentur für Einnahmen müssen jedoch alle digitalen Geldanlagen im Abschnitt „RW“ der Steuererklärung angegeben werden. Im RW-Feld muss der Gegenwert in Euro (auf den jeweiligen Plattformen berechenbar) angegeben werden.
Ab der Steuererklärung im Jahr 2024 werden voraussichtlich Steuern dann anfallen, wenn der Veräußerungsgewinn die Summe von 2.000 € überschreitet: also wenn Krypotwährungen wieder verkauft werden und/oder der Umtausch der digitalen Währung in eine andere Währung mit einem Gewinn von über 2.000 € erfolgt. Die Kapitalertragssteuer beträgt dann 26%. Alternativ soll es die Möglichkeit geben, eine Steuer von 14% des gesamten und am 1. Januar 2023 bewerteten Kropto-Vermögenswerts zu bezahlen.

Fazit
Lassen Sie sich von den technischen Schlagworten und versprochenen Gewinnspannen nicht ins Bockshorn jagen – Kryptogeld ist ein hochspekulatives Anlageprodukt. Durch die extremen Kursschwankungen kann auch das gesamte angelegte Kapital praktisch über Nacht verpuffen. Krypotgeld als Zahlungsmittel, kurzfristig angekauft und dann wieder ausgegeben, hat dagegen überschaubare Risiken. Die Europäische Union arbeitet derzeit sowohl an einer einheitlichen Regulierung der verschiedenen Kryptogelder, Wallets und Plattformen als auch an der Einführung eines „digitalen Euro“, der als – geregelter - Ersatz der Coins dienen soll.

Stand
04/2023

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