Coronavirus: Dolomiti Superski verweigert Rückerstattungen an SkifahrerInnen

VerbraucherInnen leiten mit Unterstützung
der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) rechtliche Schritte ein

 

 

Nachdem die letzten beiden Skisaisonen zu Ende gegangen und die entsprechenden staatlichen Hilfsgelder für die Skigebiete bereitgestellt worden sind, startet inmitten großer Ungewissheit die Saison 2021/2022. Gleichzeitig weigert sich Dolomiti Superski jedoch weiterhin, die fälligen Erstattungen für die Wintersaison 2019-20 zu leisten, Wintersaison die im März 2020 aufgrund des Ausbruchs der Pandemie vorzeitig unterbrochen werden musste.

Tatsächlich haben sich viele Verbraucher und Verbraucherinnen an die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gewandt: Obwohl sie bereits im Voraus die Saisonskarten für die Skisaison 2019/20 bezahlt hatten, die sie dann aufgrund des Coronavirus nicht oder nur teilweise nutzen konnten, hat Dolomiti Superski bis heute die Rückerstattung der geschuldeten Beträge verweigert.

 

Erstattungen für die Saison 2019/20: warum sie fällig sind
Die VZS wandte sich bereits 2020 an Dolomiti Superski und an die einzelnen Konsortien der beteiligten Seilbahnbetreiber, um den berechtigten Forderungen vieler Skifahrer nachzukommen. Die Verbraucher forderten zu Recht eine zumindest teilweise Rückerstattung des Kaufpreises in Bezug auf den Zeitraum, in dem die Saisonskarten aufgrund der vorzeitigen Unterbrechung der Skisaison in Folge des Ausbruchs der Corona-Pandemie, nicht genutzt werden konnten.

Die Rechtmäßigkeit des Antrags ist eindeutig gesetzlich geregelt: Das im Mai 2020 verabschiedete und dann in ein Gesetz umgewandelte Decreto Rilancio bestätigt ausdrücklich, dass die Verbraucher das Recht haben, den im Voraus gezahlten Betrag zurückzuerhalten; ein klarer Grundsatz, der bereits in den allgemeinen Grundsätzen des Zivilgesetzbuches verankert ist.

Das Dekret bestätigt nämlich, dass in Bezug auf die Abonnements für den Zugang zu den Sporteinrichtungen, nach der angeordneten Aussetzung der angebotenen Dienstleistungen eindeutig ein Fall der sog. nachfolgenden Unmöglichkeit besteht. Daher haben diejenigen, die rechtzeitig einen Antrag gestellt haben, Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Preises im Verhältnis zu dem, was nicht in Anspruch genommen wurde, oder, alternativ, auf einen Gutschein im gleichen Wert, welcher in denselben Einrichtungen bedingungslos einlösbar sein muss.

 

Die Forderungen der VZS und die Position von Dolomiti Superski
Die VZS hat daher versucht, die Bedürfnisse der Verbraucher mit denen der Skiliftbetreiber in Einklang zu bringen, indem Dolomiti Superski der Vorschlag unterbreitet wurde, Rückerstattungen anzuerkennen, die sich selbstverständlich nur auf den Zeitraum der erzwungenen vorzeitigen Schließung der Saison bezogen.

Dolomiti Superski lehnte diese Möglichkeit jedoch ab und bot den Verbrauchern lediglich die Möglichkeit einer Ermäßigung in Höhe von 10 % auf den Kauf von Saisonskarten für die Saison 2020/21 an oder die Möglichkeit, nicht genutzte Tageskarten zu verwenden, allerdings nur beim Kauf eines Carnets für die neue Saison.

Abgesehen davon, dass den Konsumenten sehr wohl eine Bedingung (und zwar eine teure) für den Erhalt der Rückerstattung gestellt wurde, erwies sich die von Dolomiti Superski vorgeschlagene Lösung im Nachhinein als paradox: Die Skifahrer hätten erneut Geld für eine neue Saisonskarte ausgeben müssen, ohne dann auch nur einen einzigen Öffnungstag in der Saison 2020-21 genießen zu können.
„Die von Dolomiti Superski vorgeschlagene Handhabung ist für Verbraucher und Verbraucherinnen äußerst unfair“, erklärt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol. „Die Konsortien haben den Preis für Leistungen, die sie dann nicht erbringen konnten, bereits kassiert, und nun soll die zustehende – ohnehin minimale - Rückerstattung vom weiteren Kauf neuer Abonnements abhängig gemacht werden, was die Familien zu neuen Ausgaben zwingt. Obschon in auch in der letzten letzten Saison erneut eine Schließung erfolgte, wird immer noch jede Rückerstattung verweigert – dies erstößt gegen das Gesetz und ist daher absolut inakzeptabel“.

Für das Problem, das viele Familien betrifft, konnte daher noch keine Lösung gefunden werden. Es sind dies unter anderem Familien, die vielleicht aufgrund der Covid-Krise in der Zwischenzeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind oder die einfach nicht riskieren wollten (im Nachhinein zu Recht), weiteres Geld für eine Saison zu zahlen, die nie begonnen hat. Das Gleiche gilt auch für diejenigen, die Saisonskarten für die Saison 2020/21 gekauft haben.

 

Einige Verbraucher reichen mit Unterstützung der VZS Zivilklage ein
Angesichts der anhaltenden Weigerung von Dolomiti Superski, eine einvernehmliche Lösung zu finden, wird unweigerlich ein Richter ein endgültiges Urteil in dieser Angelegenheit fällen müssen: einige der betroffenen Verbraucher und Verbraucherinnen haben daher mit Unterstützung der VZS eine Klage eingereicht. Nach Abschluss des Gerichtsverfahrens schließt die VZS weitere Sammelklagen in dieser Hinsicht nicht aus.

 

Was sollten in der Zwischenzeit diejenigen tun, die in den vergangenen Saisonen Saisonskarten und Abonnements gekauft haben?
Die VZS rät denjenigen, die in den letzten beiden Saisonen eine Saisonskarte erworben haben, ohne sie nutzen zu können, und die nicht daran interessiert sind, sie in der nächsten Saison zu nutzen, eine Beschwerde an Dolomiti Superski und an das Konsortium zu richten, bei dem sie die Dauerkarte erworben haben, und die Rückerstattung des Preises für die nicht genutzten Leistungen zu verlangen.

Die VZS hat zu diesem Zweck ein Musterschreiben erstellt, das interessierten Verbrauchern zur Verfügung steht.

Informationen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale (Tel. 0471-975597, info@verbraucherzentrale.it).

 

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