EU will Verbraucherrechte stärken und neues Modell für Sammelklagen einführen

 

Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich am späten Montagabend auf die Einführung eines einheitlichen Modells für Sammelklagen in der EU. Dieses soll es VerbraucherInnen erleichtern, ihre Rechte durchzusetzen, dabei aber auch die Firmen vor ungerechtfertigten Klagen schützen. Der Zugang zum Recht für VerbraucherInnen soll vereinfacht werden, und unfairen und illegalen Praktiken soll ein Riegel vorgeschoben werden.

Das EU-Parlament spricht dabei von Ausgleich zwischen gerechtfertigter Verteidigung der Verbraucherrechte und dem Bedarf der Firmen nach Rechtssicherheit: Europa soll ein Schild werden, der die BürgerInnen schützt.

Konkret sollen durch die Norm „neue Rechte im Alltag“ geschaffen werden. Pro Land soll es mindestens eine qualifizierte Stelle geben, die auch finanziert werden soll. Dabei wird zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Fällen unterschieden; für grenzüberschreitende Fälle werden harmonisierte Kriterien gelten, bei nationalen Fällen können die Staaten eigenen Regeln festlegen (oder auch die grenzüberschreitenden anwenden).

Verankert werden soll das Prinzip „Der Verlierer zahlt“, wonach die unterliegende Partei für die Kosten des Verfahrens aufzukommen hat. Unbegründete Klagen sollen dabei frühest möglich fallen gelassen werden.

Die Europäisches Kommission soll des weiteren abwägen, ob ein Europäischer Ombudsmann als eine Art gemeinsame zweite Instanz eingeführt werden soll.

Die Klagen können die Bereiche Datenschutz, Finanzdienstleistungen, Reisen und Toursimus, Energie, Telekommunikation, Umwelt und Gesundheit, Flug- und Zug-Passagierrechte sowie das allgemeine Verbraucherrecht betreffen.

Das EU-Parlament und der EU-Rat müssen nun das politische Abkommen ratifizieren. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten, und dann innerhalb von 24 Monaten von den Nationalstaaten umgewandelt werden müssen, mit einer zusätzlichen Frist von sechs Monaten für die Anwendung.

Die „Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher“ ist Teil des „New Deal for Consumers“, der den VerbraucherInnen in der EU stärkeren Schutz bringen kann.

Italien ist eines jener 19 EU-Länder, in dem es bereits Möglichkeiten für eine Sammelklage gibt: seit 19. April 2019 ist das neue Gesetz (Nr. 31/2019) zur Sammelklage in Kraft (https://www.consumer.bz.it/de/die-neue-class-action-fuer-alle). Die Klagemöglichkeit, die eigentlich im April 2020 effektiv werden sollte, wurde auf Oktober 2020 verschoben, sodass noch nicht klar ist, ob das Instrument alltagstauglich ist. Die vorhergehende Regelung hatte nämlich für VerbraucherInnen nicht gut funktioniert, und nur sehr wenige Verfahren waren überhaupt in die Gänge gekommen.

 

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