Kindersitze mit Vorrichtungen gegen das Verlassen („anti-abbandono“) für Kinder unter 4 Jahren

>>> Update vom 07.11.2019

Gestern hat die Transportministerin das Dekret (Durchführungsdekret zum Art. 172 der Straßenverkehrsordnung) zu den Kindersitzen mit Vorrichtungen gegen das Verlassen unterzeichnet. Das Dekret muss nun im Amtsblatt veröffentlicht werden, und tritt 120 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft (d.h. voraussichtlich im Februar); erst ab diesem Datum besteht dann die Pflicht zur Verwendung der Vorrichtungen. Stand heute ist der Text des Dekrets noch nicht verfügbar.


Daher besteht derzeit keine Eile zum Kauf; bis zum Inkrafttreten des Dekrets wird dann auch bekannt sein, ob und welche Steuervergünstigungen für den Kauf gewährt werden.


Es wird zwei Arten von Geräten geben: solche, mit denen man bestehende Kindersitze nachrüsten kann, und bereits integrierte Systeme. Gemeinsam ist den beiden Systemen, dass sie sich automatisch aktivieren müssen, und durch ein Signal ihre Bereitschaft vermerken müssen. Im Bedarfsfall müssen sie dann durch akustische und optische, bzw. optische und haptische Signale, die sowohl innerhalb als auch außerhalb des Autos bemerkbar sind, Alarm auslösen. Laut Wirtschaftszeitung Sole 24 Ore „können“ die Geräte über ein automatisches Messaging- oder Anrufsystem verfügen; wie sichergestellt werden soll, dass das kontaktierte Telefon auch empfangsbereit und eingeschaltet ist, bleibt unklar.

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