Weitere Auszahlungen für schlafende Versicherungsverträge!

Zum achten Mal kann bei der Consap (Concessionaria servizi assicurativi pubblici) der Antrag für eine Teil-Auszahlung der schlafenden Lebens-Versicherungsverträge eingereicht werden. Diesmal betrifft es jene Verträge, die vor dem 19.10.2012 verjährt sind. Der Antrag kann zwischen 01.12.2022 und 28.02.2023 gestellt werden.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • das Ereignis (z.B. das Ableben des Versicherten) hat nach dem 1. Jänner 2006 stattgefunden bzw. die dem Anspruch zu Grunde liegenden Versicherungsverträge waren nach diesem Datum fällig;
  • die Verjährung des Rechtes ist vor dem 19.10.2012 erfolgt;
  • die Versicherungsgesellschaft oder die Bank (Vermittler), welche den Versicherungsvertrag verkauft haben, hat die Auszahlung aufgrund der Verjährung nicht vorgenommen und das Geld dem Fonds für „schlafende Vertragsverhältnisse“ überwiesen;
  • der/ die Begünstigte hat noch keine (auch nur teilweise) Rückerstattung aufgrund vorangegangener Initiativen erhalten.

 

Die Anfrage kann ausschließlich über das Portal der Consap (https://portale.consap.it/) gestellt werden. Der/die Antragsteller:in muss sich vorab registrieren oder via SPID in das System einsteigen.

Wird die Anfrage angenommen, werden maximal 50% des Kapitals ausbezahlt, welches dem Fonds vom Versicherungsvermittler überwiesen wurde.

Weitere Informationen wie auch eine Liste der notwendigen Dokumente für den Antrag erhalten Sie unter https://www.consap.it/polizze-dormienti/ oder per Email an polizzedormienti@consap.it.

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