Milliarden von Euros warten bei Versicherungsgesellschaften auf „Weckruf“

Bei 4 Millionen „schlafenden“ Policen ist für Gesellschaften der Verbleib der Versicherten ungewiss

Aufsichtsbehörde IVASS empfiehlt zwei Schritte, um zu überprüfen ob ein verstorbenes Familienmitglied eine Lebensversicherung hatte


Aus einer Untersuchung des IVASS (Aufsichtsbehörde über das Versicherungswesen) geht hervor, dass 4 Millionen Lebensversicherungen nicht ausbezahlt wurden; diese Verträge „vermodern“ so lange bei den Gesellschaften, bis die Verjährung eintritt (Verjährungsfrist 10 Jahre).

Die Summe geht dabei in die Milliarden: es handelt sich um Beiträge, die entweder erspart oder zur Deckung des Ablebensrisikos verwendet wurden. Die Aufsichtsbehörde hat zwei Wege ausfindig gemacht, wie festgestellt werden kann, ob ein verstorbenes Familienmitglied eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte. Die Aufsichtsbehörde rät zu folgendem Vorgehen, um die Auszahlung eventuell zustehender Prämien zu erwirken:

  1. Die ANIA (Nationale Vereinigung der Versicherungsgesellschaften) hat ein eigenes Formular (http://www.ania.it/it/servizi/ricerca-coperture-vita.html) erstellt, mit welchem erfragt werden kann, ob der/die Verstorbenen eine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Es wird empfohlen, dass alle potentiellen Begünstigten den Antrag stellen, denn die Suche sollte nicht nur über die versicherte Person, sondern auch über die Begünstigten erfolgen.
  2. An den Versicherungsagenten, die Agentur, den Broker, die Bank oder die Versicherungsgesellschaft, mit denen das Familienmitglied Kontakt hatte, eine schriftliche Anfrage (per Einschreiben mit Rückantwort) stellen. Die Aufsichtsbehörde hat auch diesbezüglich einen Musterbrief zur Verfügung gestellt.


Für weitere Informationen steht die Versicherungsberatung der VZS zur Verfügung (Tel. 0471/975597).
 

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