Neue Kaminkehrertarife: Abrechnung nach Aufwand

Bis dato wurden die Kaminkehrerleistungen nach einer vorgegebenen Tarifordnung abgerechnet. In Zukunft wird der tatsächliche Arbeitsaufwand verrechnet.

Der Beruf der Kaminkehrer war einer der wenigen Ausnahmen, wo die Arbeitsleistung nicht nach tatsächlichem Aufwand, sondern nach einer vorgegebenen Tarifordnung abgerechnet wurde. Zwar stelle diese Preisvorgabe nur den Maximalpreis dar, dennoch wurde er in den meisten Fällen voll ausgeschöpft.

Damit ist nun Schluss: in Zukunft werden auch die Leistungen der Kaminkehrer nach Aufwand verrechnet. Lediglich der zu verrechnende Höchststundensatz, welcher 49,50 Euro inklusive 10% Mehrwertsteuer beträgt, wird vom Landesdekret vorgegeben (Dekret des Landeshauptmannes Nr. 13 vom 7. April 2017). Dabei wird jede angefangene Viertelstunde angelastet.

Die Verbraucherzentrale hat mit Hilfe des Landesverbandes der Handwerker nachgerechnet und verglichen. Anhand geschätzter Zeitaufwände für die verschiedenen Arbeitsleistungen sind die Preisunterschiede sehr unterschiedlich. Teurer wird es vor allem dann, wenn z.B. die Reinigung aufwendig ist, weil z.B. keine optimale Verbrennung stattfindet oder der Kaminkehrer Zusatzleistungen wie das Abdichten der Herde oder eine vorübergehende Sicherung am Dach mitübernehmen muss.

Praxisbeispiel: in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus in einer geschlossenen Ortschaft, mit einer Heizölanlage fallen laut alter Tarifordnung Kosten in Höhe von 44,66 Euro inkl. 10% MwSt. (Kamin 12 Meter, Heizung 34 kW, 2 Verbindungsstücke) an. Laut dem neuen Abrechnungssystem wird ein Zeitaufwand von bestenfalls 40 Minuten zuzügl. Fahrt (5 Minuten) geschätzt. Somit würden sich die neuen Kosten auf 37,13 Euro inkl. 10% MwSt. belaufen. Bei diesem Beispiel wäre eine Einsparung zum alten Tarifsystem von rund 7,50 Euro gegeben. Ist die Reinigung aufwendiger und die Anfahrtszeit höher (insgesamt geschätzter Zeitaufwand 60 Minuten), so werden die Leistungen teurer (49,50 Euro, also Mehrkosten von rund 11%).

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Konsumenten in Zukunft die Möglichkeit haben Geld zu sparen, indem sie z.B. das Abdichten der Herde selbst übernehmen und dem Kaminkehrer alles so vorbereiten, damit dieser nur mehr die Reinigung bzw. Kontrolle durchführen muss.

Hilfreiche Informationen

Weitere Infos rund um die Kaminkehrerleistungen und allgemeine Energiespartipps sind in den verschiedenen kostenlosen Infoblättern der Verbraucherzentrale Südtirol enthalten. Diese sind über das Internet (www.verbraucherzentrale.it), beim Verbrauchermobil, am Hauptsitz und in den Außenstellen erhältlich.

Alternativ zu den Infoblättern bietet die Verbraucherzentrale eine technische Bauberatung, welche jeweils montags von 9-12 und 14-17 Uhr telefonisch unter 0471-301430 zur Verfügung steht. Bei Bedarf können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich!).

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