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Seit dem 7. November 2019 ist es Pflicht, Kinder unter 4 Jahren im Auto ausschließlich in Kindersitzen mit Alarmsystemen gegen das Verlassen („anti abbandono“) zu transportieren; ab dem 6. März 2020 können auch die Strafen für die Verletzung dieser Pflicht ausgestellt werden (Geldstrafe von 83 bis 333 Euro und Abzug von 5 Führerschein-Punkten).


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Entschädigungen bei „unsinnigen“ Rechnungen, Senkungen der Bargeldgrenzen und „Kassenbon-Lotterie“


Das Haushaltsgesetz 2020, das Steuergesetz und das Fristen-Verlängerungs-Dekret bringen ein ganzes Paket an Neuerungen mit sich. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat einige der wichtigsten Änderungen für VerbraucherInnen zusammengefasst.


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Der Hersteller muss eine Konformitätserklärng bereitstellen


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Innenministerium: Inhalt der Norm fehlt, es werden keine Strafen ausgestellt

 

>>> Update vom 07.11.2019


Stichtag war der 1. Juli 2019; ab diesem Datum müssten alle Kindersitze mit einer Vorrichtung ausgestattet sein, die verhindern soll, das die Kinder im Auto vergessen würden.


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Infos

 

Nachfolgend eine Liste von Tests rund um den Schulbeginn und Kinderalltag. Die Tests können in der Verbraucherzentrale, im Verbrauchermobil und in den meisten Bibliotheken eingesehen werden.


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Sind Sie auf der Suche nach dem nächsten Urlaubsziel? Haben Sie dabei an eine Rundreise gedacht oder einfach daran, pittoreske Orte abseits der typischen Touristenwege zu besuchen? Dieses Infoblatt gibt Ihnen einige nützliche Tipps für Ihren Urlaub an Bord eines Mietautos...ohne Pannen!

Bereits die Buchung des Mietautos beinhaltet einige wichtige Entscheidungen. Zunächst muss überlegt werden: Wo buchen?


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Was sagt das Gesetz?
Kinder im Alter zwischen 0 und 12 Jahre, die kleiner sind als 1,50 Meter und weniger als 36 kg wiegen, dürfen nur in einer amtlich zugelassenen Rückhalteeinrichtung befördert werden, d.h. in einem Kindersitz oder einer Sitzerhöhung mit eine Zulassung nach der EU-Sicherheitsnorm R44.04.


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Beilage zur Ausgabe Nr. 82/89


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Beilage zur Ausgabe Nr. 18/25


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Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


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Beilage zur Ausgabe Nr. 02/09


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Seit dem 7. November 2019 ist es Pflicht, Kinder unter 4 Jahren im Auto ausschließlich in Kindersitzen mit Alarmsystemen gegen das Verlassen („anti abbandono“) zu transportieren; ab dem 6. März 2020 können auch die Strafen für die Verletzung dieser Pflicht ausgestellt werden (Geldstrafe von 83 bis 333 Euro und Abzug von 5 Führerschein-Punkten).


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