Startschuss für den Transportbonus 2023

Verbraucher:innen mit Einkommen unter 20.000 Euro können ab sofort online das Ansuchen stellen

 

Öffi-Abos auch von der Steuer absetzbar

 

 

Der 2022 erstmals gewährte „Transportbonus“ wurde für 2023 bestätigt. Nach der Aktualisierung der dafür vorgesehenen Plattform können Verbraucher:innen nun wieder die entsprechenden Anträge stellen, um den Bonus von bis zu 60 Euro für den Kauf von Abonnements des öffentlichen Nahverkehr zu erhalten.

Was sich mit dem neuen Dekret zur Preistransparenz bei Treibstoffen (GD Nr. 5/2023) geändert hat, ist die Einkommensgrenze, innerhalb welcher um den Bonus angesucht werden kann. Im Jahr 2022 lag diese nämlich bei 35.000 Euro; heuer kann dieser Zuschuss hingegen nur von Personen mit einem Einkommen von bis zu 20.000 Euro in Anspruch genommen werden.

 

Plattform bonustrasporti.lavoro.gov.it
Seit 17. April 2023 können Verbraucher:innen nun über das dafür vorgesehene und an die neuen Richtlinien der Regierung angepasste Portal ihren Antrag stellen. Der Transportbonus 2023 kann für den Antragsteller selbst oder für einen minderjährigen zu Lasten lebenden Begünstigten innerhalb 31. Dezember 2023 beantragt werden. Der Antragsteller meldet sich mit SPID oder elektronischer Identitätskarte (CIE) an und gibt die Steuernummer des Begünstigten an, z.B. kann ein Elternteil den Bonus für seine zu Lasten lebende Kinder beantragen. Für den Südtirol-Pass muss man aus der Liste der Unternehmen, bei denen der Bonus eingelöst werden kann, „STA SPA“ auswählen. Weitere Informationen zum Transportbonus finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit (Link: https://www.bonustrasporti.lavoro.gov.it/#).

 

Steuerabzug für Kosten von Öffi-Abos
An dieser Stelle sei auch daran erinnert, dass Verbraucher:innen für die Kosten des Südtirol-Pass einen Steuerabzug im Ausmaß von 19% in Anspruch nehmen können, und zwar auf einen Gesamtbetrag von maximal 250 Euro. Der entsprechende Beleg kann vom Portal des Südtirol Pass heruntergeladen werden.

Anlässlich der Steuererklärung können Steuerzahler:innen außerdem die 5 Promille der Einkommenssteuer für gemeinnützige Organisationen bestimmen. Dieser Betrag wird vom ohnehin geschuldeten Steuerbetrag abgeführt und erzeugt keine Mehrkosten. Es reicht eine Unterschrift auf dem Steuervordruck CU, 730 oder UNICO sowie die Angabe der Steuernummer der gewählten Organisation aus dem Sozialwesen (z.B. Verbraucherzentrale Südtirol 94047520211).

 

 

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