Südtiroler Volksbank klagt ehemalige Mitglieder

Die Südtiroler Volksbank beanstandet den neu festgelegten Aktienwert für die SparerInnen, die zurückgetreten waren


Am 27. Juli 2017 hat die Volksbank RA Massimo Cerniglia, der 89 betroffene SparerInnen vertritt, eine Klageschrift zugestellt, in welcher sie die neue, gerichtliche Festlegung des Rücktrittswerts der Aktien beanstandet; dieser Wert war deutlich höher als der falsche, von der Bank einseitig festgelegte Wert.

Für VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus handelt es sich um ein reines Vorwandmanöver, das wohl nur dem Zweck dient, die Festlegung des Aktienwerts hinauszuzögern, obschon bereits eine gerichtliche Festlegung durch einen unparteiischen Gutachter im Rahmen eines regulären kontradiktorischen Verfahrens erfolgt ist.

Die VZS erwägt nun gemeinsam mit RA Cerniglia geeignete Gegenmaßnahmen; man möchte sich nicht nur in die Klage einlassen und die Abweisung derselben verlangen, wobei der Bank alle Gerichtskosten angelastet werden sollen, sondern auch, eventuell auf gerichtlichem Weg, die sofortige Auszahlung des per Gutachten festgelegten Preises und somit des Aktienwerts verlangen.

Im September werden die VZS und RA Cerniglia ein Treffen mit den betroffenen SparerInnen abhalten, um jede mögliche Lösung zu analysieren.
 

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