“TiVuoINFOrmare” - Neuigkeiten in Sachen Fernsehsteuer

“TiVuoINFOrmare” - Informationen zur Fernsehgebühr
Drei Verbrauchervereine informieren gemeinsam über die neue Fernsehgebühr auf der Stromrechnung


Das Stabilitätsgesetz 2016 (G. Nr. 208/2015) hat Neuigkeiten in Sachen Fernsehsteuer für Privathaushalte gebracht.

Laut neuen Normen ist die Gebühr geschuldet von jeder Familie, die ein Gerät besitzt, welches für den Empfang von Funksendungen geeignet oder aufrüstbar ist. Dabei gilt die Annahme, dass überall, wo in Erstwohnungen ein Stromanschluss besteht, auch ein solches Gerät ist. Die Zahlung erfolgt über die Stromrechnung. Die zahlreichen Neuregelungen und Medienmeldungen der letzten Monate haben bei den VerbraucherInnen für einige Verwirrung gesorgt. Viele befürchten, bei der Erklärung, dass sie kein Gerät besitzen, oder bei der Rückforderung der bereits bezahlten Steuer etwas falsch zu machen.
Um den VerbraucherInnen hier weiterzuhelfen, und genaue Informationen zu geben, wurde das Projekt „TiVuiINFOrmare“ ins Leben gerufen. Das Projekt wird von Adiconsum, Adoc und der Verbraucherzentrale Südtirol betreut.

Ziel des Projekts ist es, VerbraucherInnen mit Information und Beratung beizustehen, damit sie wissen, wie sie sich in der veränderten Gesetzeslage am Besten verhalten können.

Die BürgerInnen können sich an einen der 67 Projektschalter in den 20 Regionen wenden. Neben den Schaltern stehen die Dienste auch über die „virtuellen“ Online-Schalter sowie die grüne Nummer zur Verfügung.

Auch werden Inhalte und News zum Projet über die Websiten der der Verbraucherverbände und die sozialen Medien verbreitet.


Schalter TiVuoINFOrmare
Verbraucherzentrale Südtirol
Zwölfmalgreinerstr. 2
Bozen
Tel. 0471-975597

Wer hingegen lieber die neuen Technologien nutzt, kann sich auch per e-mail an die virtuellen Schalter wenden ().

Die Adressen aller Schalter finden Sie .

Projekt 2016 Fernsehgebühr realisiert dank der Finanzierung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung

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