Todesfall: wo fange ich an?

Wenn ein Todesfall eintritt, kommen auf die Hinterbliebenen viele Entscheidungen zu. Je besser jemand auf diese Situation vorbereitet ist, um so weniger ist er oder sie unüberlegten Käufen und unnötigen Ausgaben ausgeliefert. Informierte BürgerInnen werden in Zukunft außerdem dazu beitragen, dass der Markt insgesamt transparenter wird.
 

Informationen rund um den Todesfall und die Bestattung

  • Stellen Sie die Überlegungen zu ihrer eigenen Beerdigung früh genug an, holen Sie die nötigen Informationen ein und besprechen Sie ihre Entscheidungen mit Angehörigen oder halten sie diese schriftlich fest. Sie ersparen damit den Hinterbliebenen viele Zweifel und Unsicherheiten und wohl auch eine Menge Geld.
  • Holen Sie schriftliche Angebote von verschiedenen Bestattungsinstituten ein. Die Preisunterschiede für gleiche Leistungen können bis zu 100% ausmachen!
  • Offiziell gibt es für Bestattungsinstitute keinen Gebietsschutz. Sie können also auch Bestatter von außerhalb beauftragen. Allerdings sollte dieser sich über die örtlichen Gepflogenheiten informieren.
  • Als Dokumente für das Bestattungsinstitut brauchen Sie einen Ausweis des Verstorbenen und eventuell ein Foto für Todesanzeige und Sterbebildchen sowie den Ausweis der Person, welche die Beerdigung meldet.
  • Die Preise für Särge und Transport sind außerhalb Südtirols höher. Bei einem Todesfall außerhalb der Provinz ist es daher vorteilhafter, den Transport- und Bestattungsauftrag einem Südtiroler Unternehmen zu übertragen. Allerdings nicht, ohne Kostenvoranschläge anzufordern.
  • Wer sich auf Reisen ins Ausland begibt, sollte eine Rückholversicherung im Todesfall abschließen.
  • Für die Einäscherung werden nur unbehandelte Särge angenommen. Ein unbehandelter Sarg sollte aus ökologischen Gründen aber auch bei der Erdbestattung den Vorzug haben. Aus ökologischen Gründen abzulehnen ist Tropenholz.
  • Wenn der Einäscherung eine traditionelle Beerdigungsfeier vorausgeht, dann kommen zu den Einäscherungskosten auch noch jene für die Beerdingungsfeier (ohne Grablegung) dazu.
  • Für die Errichtung eines Grabsteines oder Grabkreuzes haben sie mindestens ein Jahr Zeit! Lassen Sie sich also in den Tagen und Wochen nach der Beerdigung zu keinen unüberlegten Verträgen mit Vertretern von einschlägigen Firmen drängen.
  • Die Danksagungen in den Gemeindeblättern sind viel kostengünstiger als jene in den Tageszeitungen.
  • Für einen Todesfall kann man bei der Steuererklärung einen Absetzbetrag von 1500 Euro geltend machen
  • Unfallopfer: die Bergungskosten müssten lt. Rundschreiben des Sanitätsministeriums Nr. 24 von 1993 die Gemeinden übernehmen. Mittels Unfallprotokoll können die Hinterbliebenen die Kosten von der Gemeinde einfordern. Ausnahme: eigene Bestimmungen auf Gemeindeebene.

 

Bei einem Todesfall muss man mit Kosten für die nachstehenden Posten rechnen – lassen Sie sich dafür die Kostenvoranschläge aushändigen

  • Einsargen, Sargschließung und Versiegelung, Beerdigungsdokumente, Transport im Gemeindegebiet, Aufbahrung in der Friedhofskapelle (oder Wohnung)
  • Organisation und Betreuung während der Zeremonie, Holzkreuz mit Namen
  • Särge inkl. Sargzubehör
  • Kirchliche Feier, Priester
  • Blumenkränze
  • Sarggesteck
  • Trauerbriefe
  • Todesanzeige für die Zeitung
  • Sterbebildchen
  • Miete einer Grabstelle
  • Totengräberarbeiten
  • Priester
  • Musikalische Rahmengestaltung
  • Totenmahl
  • Spenden für Helfer, Messner usw.
  • Grabgestaltung (Grabstein, Grabkreuz)

Weitere mögliche Zusatzkosten

  • Danksagung in der Zeitung
  • Kosten für Überführungen (Transport u. Dokumente)
Stand
11/2016

like-512_0.png

like-512_0.png