Verbrauchertelegramm August/September 2011

Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 51/55


Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Installation von Gasspürgeräten ist nicht verpflichtend

In der VZS häufen sich Anfragen über ein Unternehmen, welches Gasspürgeräte („rivelatore gas“) zu Preisen von 200 Euro bis 370 Euro Tür zu Tür vertreibt. Vielen KonsumentInnen wurde mitgeteilt, die Installation des Gerätes sei vom Gesetz vorgesehen. Im Bestellschein hingegen steht ausdrücklich geschrieben, dass es sich um den Verkauf eines Produktes handelt, der keineswegs gesetzlich vorgeschrieben ist. Die KonsumentInnen sind demnach nicht verpflichtet, den Vertretern des Produktes Einlass zu gewähren oder das Produkt zu erwerben. Wer ein solches Gerät erworben hat, kann innerhalb von 10 Tagen ab Unterzeichnung (per Einschreiben mit Rückantwort) vom Vertrag zurücktreten (Art. 64 GvD 206/2005). Das Gerät muss hierbei auf Kosten des Verbrauchers dem Unternehmen zurückgeschickt werden. Für weitere Informationen stehen die BeraterInnen der VZS unter Tel. 0471-975597 zur Verfügung.


Vorsicht bei Vorschusszahlungen bei Zahnbehandlungen

Dem Zahnarztfuchs der VZS liegen Meldungen vor, wonach einigen Patienten ein nicht zu verachtender Preisnachlass auf den Kostenvoranschlag angeboten wurde, wenn diese den Gesamtbetrag der Rechnung im voraus bezahlen würden. Mit einer solchen Vorschusszahlung verliert man bei etwaigen Behandlungsschwierigkeiten jede Handhabe. Auf Anzahlungen sollte deshalb grundsätzlich verzichtet werden. Zudem sollten auch keine Finanzierungsverträge abgeschlossen werden, sondern nötigenfalls ein persönlicher Kredit bei Ihrer Vertrauensbank aufgenommen werden. Bei aufwendigen Behandlungen sollten außerdem Kostenvoranschläge von mehreren Zahnärzten eingehoben werden, da es auch durchaus möglich ist, dass für einen anderen Zahnarzt Ihre Zähne kerngesund sind.


WHO warnt vor biologischen Effekten der Mikrowellen

Die Internationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation hat hochfrequente elektromagnetische Felder als möglicherweise krebserregend für Menschen klassifiziert, ausgehend von einem erhöhten Risiko für bösartige Gehirntumore verbunden mit dem Einsatz von Kommunikationstechnologien, die mit Mikrowellen funktionieren: Handys, Tablets, Schnurlostelefone, WiFi.
Um die Belastung durch Elektrosmog zu verringern, sollte man unter anderem das Festnetz bevorzugen, das Handy soweit möglich abschalten und auch beim Festnetz auf Funktechnologie wie Schnurlostelefone verzichten. Weiters sollte man versuchen, sein Umfeld für das Thema zu sensibilisieren, z.B. in der Schule, am Arbeitsplatz, in der Kantine, im Restaurant.


Aiazzone-Fiditalia: Bemühungen scheinen erfolgreich

Die Reihe der Beschwerden über das Möbelgeschäft Aiazzone reißt nicht ab. Die Sachlage ist immer dieselbe: Möbel wurden bestellt, aber nicht (oder nur teilweise) geliefert. Da die meisten KäuferInnen für den Möbelkauf mit der verknüpften Kreditgesellschaft Fiditalia einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen hatten, waren sie in der misslichen Lage, Raten für nicht gelieferte Möbel abzahlen zu müssen. Der Aiazzone-Inhaber Panmedia-AG wurde im April für Bankrott erklärt und somit müssen seither jegliche Ansprüche über den Konkursverwalter geltend gemacht werden, wobei eine Durchsetzung der Ansprüche hier mit vielen Fragezeichen versehen ist. Die VZS versuchte daher, die Kaufverträge aufzulösen und somit eine gütliche Beilegung der Beschwerdefälle zu erwirken. Nun hat Fiditalia - endlich! – der Unterbrechung der Ratenzahlung zugestimmt und versichert, man werde die einzelnen Positionen kontrollieren, um festzustellen, ob ein Rechtsanspruch auf Erstattung der bereits „grundlos“ bezahlten Beträge besteht. Diesen Schritt werden die ExpertInnen der VZS genau verfolgen, damit die betroffenen VerbraucherInnen endlich ihre Rechte durchsetzen können.


Geringe Inanspruchnahme des „sozialen“ Tarifes für Zahnprothesen

Im ersten Halbjahr 2011 haben nur 20 PatientenInnen den Sozialtarif der Zahnärztevereinigung ANDI, der einkommensschwachen Personen vorbehalten ist, in Anspruch genommen. Wer in den Genuss solcher Leistungen kommen kann, welche Leistungen angeboten werden und wo diese angeboten werden kann Ihnen unser Zahnarztfuchs unter der Handynummer 345 8826990 genauestens erläutern.
Die VZS weist gleichzeitig darauf hin, dass auch um finanzielle Sozialhilfe der Bezirksgemeinschaft oder des Sozialbetriebs Bozen angesucht werden kann, sofern die Leistung nicht vom öffentlichen Gesundheitsdienst erbracht wurde.


Stempelsteuer auf Wertpapierdepots angehoben

Das per Gesetzesdekret von der Regierung verabschiedete Sparpaket sieht ab 17. Juli 2011 eine beträchtliche Erhöhung der jährlichen Stempelsteuer auf die Wertpapierdepots vor:

  • für Depots bis 50.000 Euro: 34,20 Euro
  • für Depots über 50.000 und bis 150.000 Euro: 70,00 Euro
  • für Depots über 150.000 und bis 500.000 Euro: 240,00 Euro
  • für Depots über 500.000 Euro: 680,00 Euro.

Ab 2013 soll die jährlich geschuldete Steuer nochmals ansteigen, und zwar je nach obiger Depotklasse auf 34,20 Euro – 230,00 Euro – 780,00 Euro und 1.100,00 Euro.
Es ist durchaus vorstellbar, dass viele KleinsparerInnen angesichts dieser Erhöhung auf Anlagekonten aufweichen werden, auch weil man dort zusätzlich von der geplanten Reduzierung der Quellsteuer von 27% auf 20% profitieren wird.
Der Rat der VZS: nicht unbedacht auf Geldanlagen, welche von keiner Erhöhung betroffen sind, ausweichen.


Neue Klimahaus-Richtlinien in Kraft

Seit 01. August sind die neuen technischen Richtlinien für das KlimaHaus in Kraft. Auf 67 Seiten werden zahlreiche Details rund um das Bauen und Sanieren erläutert. Für die Konsumenten bedeuten die neuen technischen Richtlinien mehr Sicherheit beim Kauf, Bau und der Sanierung einer Immobilie - da die neue technische Richtlinie zahlreiche Details vorgibt - aber leider auch höhere Kosten.
Bei einem Einfamilienhaus liegen diese Kosten für die Klimahausberechnung inklusive der erforderlichen Dokumente und Details im Bereich von ca. 1.800 Euro. Dazu kommen noch die Kosten für den Luftdichtheitstest (BlowerDoor-Test) in Höhe von ca. 600 Euro, sowie die Kosten für die Klimahauszertifizierung. Diese liegen bei einem Gebäude (bis zu 500 m² Nettogeschossfläche) je nach Klimahausklasse zwischen 840 Euro und 1.200 Euro. In Summe also Kosten von insgesamt über 3.200 Euro, welche in der Kostenkalkulation vielfach nicht berücksichtigt werden.
Bis 31. Oktober 2011 besteht die Möglichkeit, die Zertifizierung eines Klimahauses nach den alten technischen Richtlinien (Stand März 2010) durchführen zu lassen. Daher sollte bei einem Kauf innerhalb Oktober genau geklärt werden, gemäß welcher Richtlinie die Zertifizierung durchgeführt wird.
Genauere Informationen auf www.verbraucherzentrale.it.


Automobilpreisbericht 2010
Geringere aber trotzdem hohe Preisunterschiede in der EU


Wie jedes Jahr hat auch diesen Sommer die Europäische Kommission wiederum die Automobilpreise der 89 meistverkauften Pkw-Modelle von 26 Marken in der EU gesammelt, in einem Autopreisvergleich zusammengefasst und festgestellt: "Geringere Preisunterschiede bei Neuwagen in der EU!" Trotzdem lohnt sich der Blick über die Grenzen für den italienischen Verbraucher.
Sollte ihr Wunschauto z.B. ein Renault Clio sein, so kann der europäische Verbraucher bei Feststellung des günstigsten Landes unter Umständen mit einer Ersparnis von bis zu 39,5% rechnen. Auch die längst überholte Meinung einheimische, also italienische Fahrzeuge seien in Italien günstiger zu kaufen, widerlegt sich einmal mehr beim Blick in die Vergleichstabellen: so liegen etwa die Preise vor Steuern beim Fiat Punto Evo in Italien im oberen Segment, während sie beim Ford Focus im unteren Bereich liegen.
Den Link zum detaillierten Preisvergleich sowie eine Broschüre mit nützlichen Tipps zum Eigenimport von Fahrzeugen aus der EU finden Sie auf www.euroconsumatori.org.


Lebensmittelkennzeichnung: Das Versteckspiel geht weiter

Nach jahrelangen Diskussionen darüber, welche Informationen Verbraucher in Zukunft im Supermarkt bekommen sollen, hat das EU-Parlament die Lebensmittelinformationsverordnung nun endgültig verabschiedet. Fazit: Die Ernährungsindustrie hat sich mit den meisten Forderungen durchgesetzt: keine Ampel-Kennzeichnung und keine verpflichtende Information zum Nährwert auf der Vorderseite der Verpackungen wurde eingeführt. Damit sind Zucker- und Fettbomben auch in Zukunft nicht auf einen Blick zu erkennen. Angegeben werden müssen hingegen Energiewert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker, Salz, Eiweiß und Kohlenhydrate in Form einer Tabelle auf jeder Packung stehen. Die meisten Hersteller werden dafür die Rückseite nutzen. Weiteres Manko ist die Mindestschriftgröße, die mit 1,2 Millimetern für viele weiterhin im Bereich des „Unlesbaren“ bleiben wird.


Obst und Gemüse in Bozen
Große Preisunterschiede, bessere Preisauszeichnung


Ende Juli hat die VZS die Preise von 26 Obst- und Gemüsesorten in 5 Verkaufsstellen in Bozen erhoben; diese Preise wurden dann mit jenen der Großmarkthalle Verona (auch für Detailverkauf geöffnet) verglichen. Anhand eines Beispielkaufs ergibt sich folgende Rangordnung: teuerste Verkaufsstelle in Bozen ist der Markt in der Rovigostraße mit 34,94 Euro, gefolgt vom Obstmarkt mit 32,18 Euro, danach Frilo mit 21,21,28 Euro, die Supermärkte mit 20,00 Euro und Lidl mit 15,13 Euro. In der Großmarkthalle Verona zahlt man für das Sortiment 10,10 Euro. Bei der Qualität hat der Markt in der Rovigostraße die Nase vorn: 98% der Produkte sind 1. Qualitäts-Kategorie und 2% aus zweiter; dabei kommen 91% der Waren aus Italien und 9% aus dem Ausland (Schlusslicht ist Frilo mit 8% der Ware aus 1. Kategorie und 92% aus 2.). Stark verbessert hat sich die Preisauszeichnung auf den Märkten.
Details der Erhebung auf www.verbraucherzentrale.it.

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