Verbrauchertelegramm Dezember 2010/Jänner 2011


Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 75/2


Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Endlich Winter: wie Sie schlank und rank durch die kalte Jahreszeit kommen!

Das Bedürfnis, den Körper zu wärmen, kann auch mit anderen Mitteln gestillt werden als mit kalorienreicher Kost, Süßigkeiten oder Alkohol.

  • Kräutertee, Gemüsesuppe oder eine heiße Bouillon wärmen von innen auf und enthalten nur wenige oder keine Kalorien.
  • Für viel Körperwärme sorgt auch Bewegung im Freien: wer sich einmal überwunden hat, auch bei schlechtem Wetter zügig spazieren, walken oder joggen zu gehen, kommt zufrieden und aufgewärmt nach Hause.
  • Im Winter trinken wir weniger als im Sommer. Häufig verwechseln wir daher Durst mit Hunger und greifen zu einem Snack. Bei einer Heißhungerattacke lohnt es sich deshalb, zuerst ein Glas Wasser zu trinken.
  • Im Winter kann auch der Besuch eines Thermal- oder Erlebnis-Bads oder ein duftendes Bad in der eigenen Badewanne viel zum Wohlgefühl beitragen.
  • Kaufen Sie keine Süßigkeiten selbst: Sie bekommen sicher Geschenke.
  • Lehnen Sie dankend ab, wenn Sie genug gegessen haben, und halten Sie sich bei alkoholischen und gezuckerten Getränken zurück.
  • Gleichen Sie in der Feiertagszeit Festessen und Süßigkeiten aus, und essen Sie bei den übrigen Mahlzeiten leichte Gemüsesuppen oder Salate.



Wenn der Möbelhändler nicht liefert ...

In letzter Zeit trudeln beinahe täglich neue Beschwerden über verspätete oder überhaupt nicht erfolgte Lieferungen von Möbeln in der VZS ein. Der Gesetzgeber hat zum Glück Abhilfe für solche Fälle vorgesehen. Grundsätzlich gilt es, zuerst alle rechtlichen und praktischen Aspekte des Vertrags abzuklären. Vorsicht bei Ratenzahlungen: die gegenwärtigen Normen sehen nämlich vor, dass ein Ratenkredit, der anlässlich eines Warenkaufs abgeschlossen wurde, nur dann aufgelöst werden kann, wenn der sogenannte “funktionale” Zusammenhang zwischen dem Kaufvertrag und dem Ratenkreditvertrag erwiesen ist.
Eine Vertragsauflösung ist in jedem Fall ein Schritt, der gut überlegt werden sollte – ob nun eine Ratenzahlung läuft oder nicht. Denn die Gegenpartei wird höchstwahrscheinlich einen Anwalt mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragen, was wiederum heißt, dass der Fall vor dem Richter enden könnte VerbraucherInnen tun gut daran, in der VZS oder bei ihrem Vertrauensrechtsbeistand um Rat nachzufragen. Wem dieses Vorgehen nicht behagt, der muss sich in Geduld üben, und beharrlich die Lieferung der Möbel urgieren – vielleicht höhlt auch hier steter Tropfen den Stein.


Kondominien: weniger MwSt. auf Methangas

Seit 2008 zahlt man auf Methangas für den privaten Gebrauch bis zu einer Menge von 480 m³ einen vergünstigten MwSt.-Satz von 10%; der Verbrauch über 480 m³ unterliegt hingegen dem normalen Mehrwertsteuersatz von 20%. Der Haken für Bewohner von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Heizung und Warmwasserbereitung: da der Gas-Anschluss nur einer ist, wird auch die vergünstigte Steuer nur auf die ersten 480 m³ angewandt – auch wenn 5, 10 oder mehr Familien im Haus wohnen.
Nunmehr hat die Agentur der Einnahmen mit einem Erlass eine Kehrtwendung vollzogen: der vergünstigte MwSt-Satz von 10% auf das Methangas für Heizung und Warmwasser für den privaten Verbrauch in Kondominien und Genossenschaften wird nun für 480 m³ mal Anzahl der Wohnungen gewährt. Außerdem kann um Erstattung der ab 2008 zuviel bezahlten MwSt. angesucht werden.


Smartphones oder zu intelligente Handys?

Die traditionellen Handys sind mittlerweile zu einer Art von technologischem Dinosauriern geworden: immer mehr VerbraucherInnen entscheiden sich für ein Iphone oder ein ähnliches Modell einer anderen Marke. Die Rede ist von den Smartphones, richtiggehenden kleinen Computern, auf denen die verschiedensten Programme und Applikationen („Apps“) laufen. Diese Telefone holen sich selbstständig Updates aus dem Internet, häufig ohne dass die BesitzerInnen dies wissen. Erst wenn der Nutzer dann den Tarif wechselt, oder der vergünstigte Aktionstarif abgelaufen ist, oder man aber auch einfach ins Ausland reist, werden die Internetverbindungen plötzlich nach dem Normal-Tarif verrechnet (und für „normal“ lies in diesem Falle „teuer“). Eventuelle Beanstandungen an den Mobilfunkanbieter werden unweigerlich zurückgewiesen, da dieser die erfolgten Verbindungen einwandfrei nachweisen kann. Wer sich dennoch dem Smartphone-Trend anschließen möchten, sollte daher entweder die automatischen Verbindungen deaktivieren zu lassen oder zumindest einen Tarifplan zu wählen, der vor bösen Überraschungen schützt.


Immer mehr Patienten suchen ihren Zahnarzt im Ausland

Mittlerweile erkundigt sich beim Zahnarztfuchs jeder Dritte nach Auslandbehandlungen. Der Service des Zahnarztfuchses (Terminplan siehe letzte Seite) wurde von der Verbraucherzentrale (VZS) zur Unterstützung der PatientInnen ins Leben gerufen. Laut offiziellen Zahlen betrafen 10 bis 16% der Ansuchen um Beiträge zahnprothetische Leistungen und kieferorthopädische Hilfsmittel im Jahr 2008 Auslandsbehandlungen. Der VZS-Zahnarztfuchs führt die steigende Tendenz bei den Auslandsbehandlungen auf eine rege Werbetätigkeit und ein gut organisiertes Angebot zurück. Immer beliebter werden Urlaubsreisen plus Zahnsanierung als Paketlösung. Patienten sind überzeugt, dass es im Inland wie im Ausland sehr gute und weniger gute Zahnärzte gibt. Die Kunst besteht nur darin, den richtigen Zahnarzt zu angemessenen Preisen zu finden. In der Verbraucherzentrale Südtirol sieht man durchaus die Notwendigkeit, noch verstärkt an einer leistbaren zahnärztlichen Versorgung hierzulande zu arbeiten. Die VZS rät jedenfalls, sich vor einer Behandlung im Ausland auch von einem hiesigen Zahnarzt ein schriftliches Angebot erstellen zu lassen (Vorlage Kostenvoranschlag Zahnarzt).


Erneuter Fall von Internet-Abzocke: gefälschte Forderungen eines Rechtsanwalts

In den letzten Tagen haben sich erneut Verbraucher beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) gemeldet, weil sie eine E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung erhalten haben. Der Versender gibt sich als Rechtsanwalt Florian Giese aus. Diesen Anwalt gibt es zwar tatsächlich, er hat aber nichts mit diesen E-Mails zu tun, sondern ist selbst Opfer der dreisten Internetbetrüger. Die Konsumenten werden dazu aufgefordert "….den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum …. sicher und unkompliziert mit eine UKASH-Karte zu bezahlen. Sollten Sie diesen Bezahlvorgang ablehnen .......wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrechterhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet." Auf seiner Website stellt Rechtsanwalt Giese klar, dass seine Kanzlei nicht in Zusammenhang mit diesen E-Mails steht. Das Europäische Verbraucherzentrum rät daher den Empfängern der dubiosen E-Mail, diese zu ignorieren und auf keinen Fall die geforderte Summe zu bezahlen.
Genauere Infos: www.euroconsumatori.org.


VZS: Glühbirnen-Verbot aufheben!

Auf EU-Ebene muss das Glühbirnenverbot aufgehoben werden. Das fordert die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) nach Tests des deutschen Umweltbundesamtes mit zerbrochenen Energiesparlampen. Sowohl Lampen mit fünf Milligramm als auch solche mit zwei Milligramm Quecksilber verursachen beim Zerbrechen am Boden eine Konzentration des Schwermetalls, die zwanzig Mal über dem zulässigen Richtwert für die Innenraumbelastung liegt. Vor allem für Kinder und Schwangere bedeutet dies eine akute Gesundheitsgefährdung. Vor allem für Kinderzimmer, Schulen, Sporthallen oder Kindergärten empfiehlt das UBA bruchsichere Energiesparlampen mit einer Ummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen, die die Lampe vor dem Zerbrechen schützen. Alternativen gibt es wohl auf dem Markt, jedoch sind diese teurer und mit Komforteinbußen verbunden. Die Regierung müsse diesbezüglich die Verbraucher schützen. Hersteller und Händler sollten ihren Kunden das Geld für die unsicheren Produkte zurückerstatten. "Es kann nicht sein, dass ein sicheres Produkt verboten wird und durch ein unsicheres ersetzt wird", kritisiert die VZS.


Darlehen: Zinssatz-Definition unabänderbar

Ab 03.12.2010 tritt unter anderem eine wichtige Neuigkeit für alle Darlehen in Kraft (GvD n. 141 vom 13.08.2010). Der Art. 118 des Banken-Einheitstextes wurde neu formuliert, und man hat eine Unterscheidung zwischen Verträgen mit unbegrenzter Dauer (wie z.B. ein Kontokorrent oder ein Überziehungskredit ohne Zeitrahmen) und Verträgen mit begrenzter bzw. genau festgelegter Dauer (wie z.B. ein Darlehen) vorgenommen. Für die erstgenannte Kategorie wird das Recht der Bank, die Vertragsbedingungen – Zinssätze, Preise und andere Bedingungen – einseitig abzuändern, bestätigt. Für die zweite Kategorie hingegen haben sich die Regeln geändert. In aller Kürze: ja zur einseitigen Abänderung der anderen Vertragsbedingungen (und auch das nur bei Vorhandensein eines gerechtfertigten Grundes) wie z.B. der Inkassokosten für die Raten, aber nein zur Abänderung des vertraglich festgelegten Zinssatzes. Das bedeutet konkret, dass der Zinssatz über die ganze Vertragslaufzeit so angewandt wird, wie er im Vertrag beschrieben ist: natürlich wird sich der Zinssatz bei variablen oder indexierten Darlehen weiterhin an die Marktgegebenheit anpassen, aber er kann nicht mehr grundsätzlich abgeändert werden.


Gutes Tun beim täglichen Einkauf

Gutes tun kann man auch beim alltäglichen Einkauf. In Weltläden, Naturkostläden und Supermärkten können fair gehandelte Produkte gekauft werden. Fair gehandelt bedeutet, die produzierenden Bauern in ärmeren Ländern bekommen einen fairen Preis für ihre Waren und können damit ihre Existenz sichern. Wer sich also zu Weihnachten oder anderen Anlässen, aber auch beim täglichen Einkauf für Tee, Kaffee, Süßigkeiten, Spielzeug, Schmuck, Musikinstrumente oder Textilien aus dem fairen Handel entscheidet, verschenkt und kauft Freude und unterstützt andere Menschen.
Infos unter: www.bottegadelmondo.bz.it.


Kontrolle der jährlichen Kosten des Kontokorrents

Seitdem die Zinsen in den Keller gefallen und die Spesen in den Himmel gewachsen sind, lohnt es sich, die Kontokorrentkosten, möglichst bei den trimestralen Abrechnungen, mindestens aber bei den jährlichen Staffelrechnungen zu überprüfen. Damit der Überblick leichter gelingt, bediene man sich der von der Verbraucherzentrale erarbeiteten Tabelle. Diese führt alle Posten der Kontokorrentspesen einzeln auf. Die einzelnen Posten sucht man aus den Bankbelegen heraus oder erfragt sie bei der Bank. Das wiederum kostet zwar Zeit und Mühe, hilft unterm Strich aber sparen.

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