Verbrauchertelegramm Januar/Februar 2021

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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 02/09

Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.

 

Einkaufen „to go“: eine gute Möglichkeit in Ausnahmesituationen, aber der Schutz für die VerbraucherInnen muss gegeben sein!

Bei dieser Art des „lokalen e-commerce“ bestellt man entweder über eine Website oder über andere Kommunikationsmittel (Telefon, Whatsapp, …) des Geschäfts in der Nähe, und holt dann die Ware entweder selbst ab oder lässt sich diese liefern. Die Zahlung erfolgt im Normalfall online. Auch bei solchen Käufen sollte man immer klar im Blick haben, von wem man kauft, und nachverfolgbare und sichere Zahlungsmittel verwenden.
Auch beim „lokalen Distanzhandel“ hat man Anrecht auf alle rechtlichen Schutzmaßnahmen, wie beim Kauf außerhalb der Geschäftslokale – und da hier die Bestellung über ein Distanzmedium erfolgt, handelt es sich um einen solchen. Dadurch steht den VerbraucherInnen auch bei solche Käufe ein (kostenloses!) Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Kalendertagen zu; dieses gilt jedoch nicht bei alle Warengruppen.

Eine zusätzliche Möglichkeit bei Problemsituationen mit Onlinekäufen bietet die VZS mit ihrer Schlichtungsstelle Onlineschlichter.it. Das Verfahren kann vollständig online durchgeführt werden und ist vollkommen kostenlos.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite www.verbraucherzentrale.it und auf dem Portal der Online-Schlichtungsstelle unter der Adresse www.onlineschlichter.it.

 

Kochen mit Resten – das Rezept der Woche
Eine gute Gelegenheit, um Lebensmittel nicht zu verschwenden, weniger Abfälle zu erzeugen und Geld zu sparen!

Um der Lebensmittelverschwendung entgegenzuwirken, sammelt die VZS Rezepte, die mit Speiseresten und/oder nicht mehr ganz frischen oder überschüssigen Lebensmitteln zubereitet wurden.
Eines der Rezepte für das „Recycling“ der Reste lautet wie folgt:

Vinschger Schneemilch

Rezeptidee: Saskia Donner und Karl Perfler, Tschenglsburg, Quelle: Rezeptebuch der Grünen Frauen „Reiche Ritterinnen – Le Avanzarotte“, Bozen, 2020
für: altbackenes Brot
Zeitaufwand: ca. 15 bis 20 Minuten, zuzüglich der Zeit zum Ziehenlassen
 

Zutaten für bis zu 8 Portionen:

  •     300 g Knödelbrot (altbackenes Brot, in Würfel geschnitten)
  •     etwas Milch
  •     Zucker nach Geschmack
  •     150 g Sultaninen
  •     150 g geriebene Nüsse
  •     250 g Sahne
  •     Vanillezucker
  •     Zimt
     

Zubereitung:
In einer Schüssel Knödelbrot mit Milch gut anfeuchten. Zucker (je nach Geschmack), Sultaninen und geriebene Nüsse zugeben und alles gut vermengen. Abdecken und ca. 1 Stunde lang ziehen lassen. Masse auf Teller verteilen. Sahne schlagen und darüber geben. Vanillezucker und Zimt vermengen und darüber streuen.
 

Tipp:
Nach Geschmack, kann die Schneemilch-Masse auch mit einem Schuss Rum verfeinert werden.

Mit der UBO-App finden Sie köstliche Rezepte auch für andere Speisereste!
Diese ist kostenlos über App Store und Google Play erhältlich.

 

Dürfen Kondominiumsversammlungen online abgehalten werden?
VZS: das sind die gesetzlichen Neuerungen

Im Herbst 2020 wurde die Möglichkeit eingeführt, die Kondominiumsversammlung per Videokonferenz abzuhalten (Gesetz Nr. 126 vom 13. Oktober 2020); auch dann, wenn dies von der Hausordnung nicht ausdrücklich vorgesehen ist. In diesem Fall muss die Einberufung Angaben über die elektronische Plattform enthalten, auf der die Sitzung abgehalten wird, insbesondere den Link und das Zugangspasswort. Das Protokoll, das vom Sekretär erstellt und vom Vorsitzenden unterzeichnet wird, muss dem Verwalter und allen Eigentümern mit denselben Formalitäten der Einberufung zugestellt werden. Außerdem wird vorgesehen, dass die Frist für die Erstellung des jährlichen Haushaltsplans und für dessen Genehmigung durch die Versammlung, bis zum Ende des durch COVID-19 bedingten Ausnahmezustands ausgesetzt wird.
Dank der Änderung des Konsensquorums (Artikel 63 des Gesetzes Nr. 126/2020) ist für die Abhaltung der Kondominiumsversammlung auf Distanz die Zustimmung aller Eigentümer somit nicht mehr erforderlich, sondern es reicht die Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer aus.
Weitere Informationen bei der Kondominiumsberatung der VZS (Terminvormerkung 0471-975597).

 

Wie kann man in der kalten Jahreszeit das Immunsystem stärken?

Um optimal zu funktionieren, benötigt das menschliche Immunsystem viele verschiedene Nährstoffe. Daher greifen gerade in der kalten Jahreszeit viele Menschen zu Multivitaminpräparaten und anderen Nahrungsergänzungsmitteln.
Doch die Vielfalt an Nährstoffen, die in einer ausgewogenen Kost enthalten sind, können Nahrungsergänzungsmittel nicht annähernd nachahmen und auch nicht das gesamte Immunsystem stärken.

Empfehlenswert ist dagegen eine abwechslungsreiche, pflanzenbetonte, ballaststoffreiche Kost, die ausreichend Proteine und viele Vitamine, Mineralstoffe und bioaktive sekundäre Pflanzenstoffe und zugleich nicht zu viel Fett liefert. „Konkret heißt das, täglich fünf Portionen Gemüse und Obst, einen Teil davon als Rohkost, und regelmäßig Vollkorngetreide, Hülsenfrüchte sowie Nüsse und Samen zu essen“, fasst Silke Raffeiner, die Ernährungsfachfrau der VZS, die Empfehlungen zusammen.
Neben der Ernährung spielen noch andere Faktoren eine Rolle in Bezug auf das Immunsystem. Ein gesundheitsfördernder Lebensstil mit regelmäßiger Bewegung, ausreichend Schlaf, Verzicht auf Genussgifte wie Alkohol und Zigaretten, erfüllenden sozialen Kontakten, Stressvermeidung und einer großen Portion Gelassenheit ist ganzjährig das beste Rezept.

 

Die Verbraucherzentrale gibt Tipps und Infos
zum nächsten Waschmaschinenkauf


Das Wäsche-Waschen gehört zu den Aufgaben, die in einem Haushalt regelmäßig anfallen. Wie kann man sicher stellen, dass das neue Gerät den individuellen Anforderungen des Haushaltes auch tatsächlich entspricht?

Mit der Checkliste der Verbraucherzentrale und dem Waschkostenrechner kann man sich einen Überblick über jährlichen Verbrauchs- und Gesamtkosten verschaffen und vergisst beim Vergleich der verschiedenen Geräte nicht, auf wichtige Details zu achten.

Im neuen Infoblatt „Waschmaschinenkauf gewusst wie“ der Verbraucherzentrale Südtirol sind weitere hilfreiche Informationen für den nächsten Waschmaschinenkauf enthalten. Tipps für sauberes und sparsames Waschen runden das Infoblatt ab.

Weitere Infos sind in den kostenlosen Infoblättern der VZS enthalten. Diese sind über das Internet (www.verbraucherzentrale.it), dem Verbrauchermobil, dem Hauptsitz und den Außenstellen erhältlich.

 

Stromausfall: Worauf habe ich Anrecht?

Die betroffenen Personen haben bei längeren Ausfällen, auch im Falle höherer Gewalt, Anrecht auf eine Ersatz-Zahlung, wenn die Höchstzeiten für die Wiederherstellung der Stromlieferung überschritten werden.
 

Welches sind die Höchstzeiten?

  •  Gemeinden mit hoher und mittlerer Bevölkerungsdichte (mehr als 5.000 bzw. mehr als 50.000 EinwohnerInnen): die Stromlieferung muss innerhalb von 8 Stunden wieder hergestellt werden
  •  Gemeinden mit niedriger Bevölkerungsdichte (weniger als 5.000 EinwohnerInnen): Entschädigung bei durchgehender Unterbrechung von mehr als 12 Stunden

Wie hoch sind die automatischen Ersatzleistungen?
Werden die oben genannten Zeiten überschritten, so haben Haushalte Anspruch auf eine Entschädigung von 30 €; für jede weitere 4 Stunden, die der Ausfall andauert, erhöht sich diese Summe um 15 €, bis zu einer Maximalberechnungsgrundlage von 240 Stunden.

Die Entschädigungen werden automatisch auf der nächstmöglichen Stromrechnung gutgeschrieben, nach 60 Tagen ab Stromausfall, maximal aber innerhalb von 6 Monaten. KonsumentInnen müssen hier anfänglich keine eigenen Ansuchen stellen.

Schadenersatz
Ist aufgrund eines Stromausfalles ein Schaden entstanden, muss der/die Kunde/in eine Beschwerde entweder an den Stromanbieter oder direkt an den Stromverteiler richten. Diese sind verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen eine begründete Antwort zu geben.

Quelle: Delibera 22 dicembre 2016 646/2015/R/eel (Testo integrato della regolazione output-based dei servizi di distribuzione e misura dell’energia elettrica, per il periodo di regolazione 2016-2023) – art. 53.1

 

Geldabbuchung ohne Onlinekauf
Wie kann eine Kreditkartenzahlung ohne Bestätigung durchgeführt werden?

Herr F. erhält um 1.30 Uhr morgens von seiner Bank eine SMS, dass eine Onlinebelastung über 1.400 € nicht durchgeführt worden sei, und kurz darauf eine weitere SMS, dass eine Bewegung von 540 US-Dollar hingegen durchgeführt worden sei.

Wir haben ihm geraten, schnellstmöglich die Karte zu sperren, Anzeige zu erstatten und beim Finanzdienstleister Beschwerde einzulegen.

Wie das passieren konnte? Die 2. Richtlinie über Zahlungsdienste sieht vor, dass Kreditkartenzahlungen per One-Time-Passwort  (OTP) zu bestätigen sind – mit einigen Ausnahmen. Darunter gibt es die grundsätzliche Ausnahme für Anbieter auf den „weißen“ Listen, die also für Korrektheit garantieren. Da die Zahlung den Onlineshop eines weltbekannten Spielzeugherstellers betraf, dürfte dies auch der Grund sein, warum die Zahlung im ersten Moment durchging, dann aber gleich erstattet wurde.

Daher unser Tipp: Konto- und Kreditkartenauszüge regelmäßig kontrollieren, um rechtzeitig eingreifen zu können!

 

Haushaltsgesetz 2021 - Steuerboni 2021 - Bestätigungen und Neuerungen

Das veröffentlichte Haushaltsgesetz 2021 (G. 178/2020) hat die bereits im Jahr 2020 geltenden Steuervergünstigungen bezüglich der Immobilienrenovierung und des Ökobonus für das ganze Jahr 2021 bestätigt. Zu den interessanten Neuerungen gehört die Erhöhung des Höchstbetrags für den Möbelbonus, der von 10.000 Euro auf 16.000 Euro gestiegen ist. Dieser Bonus wird für Renovierungsarbeiten anerkannt, die ab dem 01.01.2020 stattgefunden haben.

Darüber hinaus wurde der „Superbonus 110%“ bis zum 31. Dezember 2022 verlängert, d.h. speziell für Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und Erdbebensicherheit, die vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2022 an Einfamilienhäusern durchgeführt werden.
Für die entsprechenden Ausgaben im Jahr 2021 wird der Bonus in fünf gleichen jährlichen Raten und für den Teil der Ausgaben, der im Jahr 2022 anfällt, in vier gleiche jährliche Raten auf die Begünstigten verteilt.
Bei Eingriffen an Mehrfamilienhäusern, bei denen bis zum 30. Juni 2022 mindestens 60% des Gesamteingriffs durchgeführt worden ist, steht der Abzug auch für spätere Aufwendungen zu, die bis zum 31. Dezember 2022 entstanden sind.

 

Lebensversicherungen
Vorsicht bei neuen Abschlüssen und Ablösungsangeboten
VZS: Bedingungen genau unter die Lupe nehmen

Bei Lebensversicherungsverträgen liegen die Vorteile selten bei den VerbraucherInnen, und viel zu häufig bei den Versicherungsgesellschaften. Der Grund hierfür sind die allzu langen Laufzeiten (bis zu 45! Jahre) und die hohen Kosten. Zudem müssen VerbraucherInnen enorme Verluste bei vorzeitigem Ausstieg hinnehmen.
So erging es Herrn W., der sich vor wenigen Wochen an die VZS wandte. Er wollte zum Kauf einer Wohnung auch den bis dato in die Lebensversicherung einbezahlten Betrag von 15.000 Euro verwenden. Nach seiner Anfrage an die Versicherung wurde ihm mitgeteilt, dass seine Position gerade mal 4.700 Euro wert ist und er nur im Falle einer Kündigung diesen Betrag erhalten würde. Ein Verlust von über 10.000 Euro!

In der VZS kennt man diese Fälle: leider sind es häufig die „üblichen Verdächtigen“, die unter den Vermittlern genannt werden. Diese scheinen nur daran interessiert zu sein, neue Verträge zu verkaufen, um so ihre Provisionen zu sichern; dabei wird nicht im Interesse der KundInnen gehandelt, weswegen auch bereits die Versicherungsaufsichtsbehörde informiert wurde.

Ältere Verträge auflösen? Nein danke!
Wer ältere Versicherungsverträge, z.B. in den 90er Jahren, abgeschlossen hat und plötzlich mit einem Alternativangebot konfrontiert wird, sollte vorsichtig sein.
Ältere Verträge haben meist bessere Bedingungen und sehen teilweise garantierte Zinssätze vor, die heutzutage kein Vertrag mehr bieten kann. Weiteres sehen ältere Verträge noch einen Steuervorteil vor, den es bei neuen Verträgen (ab 31.12.2000) nicht mehr gibt.

Generell raten die ExpertInnen der VZS, sich stets kritisch mit dem Produkt auseinandersetzen! Verträge sollten nicht überhastig unterzeichnet werden. Zuvor sollten Vertragsbedingungen genauestens unter die Lupe genommen werden und zudem der Rat eines unabhängigen Experten eingeholt werden.

 

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