Verbrauchertelegramm März/April 2023

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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 18/25

Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.

 

Was ist beim Reinigen von Thermoskannen zu beachten?

Aus hygienischen Gründen und damit der Tee immer gut riecht und schmeckt, sollen weder Feuchtigkeit noch organische Ablagerungen in der Kanne zurück bleiben. Beides fördert nämlich die Bildung von Bakterienfilmen und von Schimmel.

Für die normale Reinigung im Alltag sind heißes Wasser, Spülmittel und eine Flaschenbürste im Allgemeinen ausreichend. Bei hartnäckigen Verschmutzungen oder unangenehmen Gerüchen helfen ein paar Hausmittel. Zur Entfernung von muffigen Gerüchen wird die Thermoskanne mit dem Saft einer Zitrone und heißem Wasser befüllt. Die „Kraft der Zitrone“ lässt man eine Viertelstunde lang einwirken, anschließend wird die Kanne gründlich mit Wasser gespült. Ablagerungen lassen sich lösen, indem man die Kanne mit dem Inhalt eines Päckchens Backpulver und heißem Wasser anfüllt, verschließt, durchschüttelt und anschließend ohne Deckel rund eine Stunde lang stehen lässt. Nach der Einwirkzeit wird die Thermoskanne gut gespült. Anstelle von Backpulver wirken auch zwei Teelöffel Salz – doch Vorsicht: sowohl Backpulver als auch Salz sind nur für reine Edelstahlkannen geeignet. Kannen mit einem Glaseinsatz oder einer speziellen Innenbeschichtung können dabei Schaden nehmen.

 

 

Konventionierte Wohnungen und Wohnungen für Ansässige

Die Notarkammer Bozen und die VZS haben gemeinsam mit der Südtiroler Maklervereinigung und der FIAIP (Federazione Italiana Agenti Immobiliari Professionali) einen neuen Info-Flyer über Wohnungen für Ansässige vorgestellt. Der Flyer zeigt auf, welche Auflagen sich beim Kauf einer Wohnung für Ansässige für die Besitzer:innen ergeben.

Der Flyer enthält nützliche Informationen über konventionierte Wohnungen für Ansässige und erklärt die dazugehörige Bindung, sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten für Verbraucher:innen. Die Landesgesetzgebung sieht vor, dass bestimmte Wohnungen für Einheimische und Ansässige reserviert sein müssen. Diese Wohnungen sind daher mit der entsprechenden Landesbindung belastet und dürfen nur von den berechtigten Personen besetzt werden. Nicht gesetzmäßige Besetzungen haben nämlich Strafen zur Folge. Beim Wohnungskauf sollte sich jeder Bürger informieren, ob die Wohnung mit einer derartigen Bindung belastet ist.

Die Flyer sind in der Notarkammer Bozen, bei den Südtiroler Notaren, bei der Verbraucherzentrale Südtirol (auch online) und bei den Maklern der Südtiroler Maklervereinigung und der FIAIP erhältlich.

 

 

Welche Insekten sind bislang als Lebensmittel zugelassen?

Käfer, Raupen, Heuschrecken und Co. werden schon seit Jahrtausenden vom Menschen verspeist und stehen aktuell bei rund zwei Milliarden Menschen auf dem Speiseplan. Trotzdem gelten sie in der EU rechtlich als neuartige Lebensmittel (Novel Food). Als solche müssen sie ein Zulassungsverfahren samt Risikobewertung durchlaufen, bevor sie als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat verwendet werden dürfen.

Als erstes Insekt hat die EU-Kommission die Larve des Gelben Mehlwurms (Tenebrio molitor) als Lebensmittel zugelassen: seit Juni 2021 darf diese Larve im Ganzen, gefroren oder getrocknet, oder gemahlen verwendet werden. Seit Dezember 2021 darf die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), seit Februar 2022 die Hausgrille (Heimchen, Acheta domesticus) als Lebensmittel bzw. Lebensmittelzutat in Verkehr gebracht werden. Seit Jänner 2023 gilt dies auch für teilweise entfettetes Grillenmehl. Dieses darf nun für Lebensmittel und Speisen wie Brot, Cracker, Grissini, Kekse, Riegel, Nudeln, Pizza, Chips oder Fleischersatzprodukte verwendet werden. Als viertes und bisher letztes Insekt darf seit Ende Jänner 2023 die Larve des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus), besser bekannt als Buffalowurm, in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form in Lebensmitteln eingesetzt werden.

Wenn ein Produkt Insekten oder Insektenmehl enthält, muss dies für die Verbraucher:innen selbstverständlich durch entsprechende Angaben im Zutatenverzeichnis klar ersichtlich sein. Zudem ist für alle zugelassenen Insekten eine Allergenkennzeichnung vorgeschrieben. Vor allem Menschen mit einer Allergie auf Krebstiere, Weichtiere sowie Hausstaubmilben können nämlich auch auf Insekten allergisch reagieren.

 

 

Leitzinserhöhungen durch Europäische Zentralbank
Verbraucherverbände: „Keine erneuten Erhöhungen!“

14 Verbraucherverbänden schätzen die Erhöhungen des EZB-Leitzinses als unzureichendes Instrument ein – Erhöhungen schaden Bürger:innen und Unternehmen - Richtungswechsel ist erforderlich.

Die Erhöhung des Leitzinssatzes der EZB ist nicht nur unzureichend, um die Inflation zu bekämpfen, sondern erhöht insbesondere die Kostenlast bei Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen und vor allem für Familien. All dies verschärft die hohen Lebenshaltungskosten und bremst private Investitionen. Auch steigt die Wahrscheinlichkeit einer Rezession weiter. Betrachtet man nun allein die Zinskomponente, so kostet ein 20-jähriges, variabel verzinstes Wohnungsdarlehen in Höhe von 100.000 Euro, das vor sechs Monaten, im Juni 2022 (als die EZB-Zinsen nahe bei Null lagen) aufgenommen wurde, eine Familie rund 1.700 Euro mehr pro Jahr, wobei die monatliche Rate nun mehr als 140 Euro höher ist als die Ursprungsrate. Diese Ausgaben kommen zu den anderen Kostenerhöhungen der Verbrauchsgüter hinzu, die sich auf mehr als 3.000 Euro pro Jahr an zusätzlichen Ausgaben belaufen, was mehr als zwei Monatsgehälter oder Renten vieler Bürger:innen und Arbeitnehmer:innen ausmacht.

Aus all den gennanten Gründen fordern die unterzeichnenden Vereine Adiconsum, Adoc, Adusbef, Assoutenti, Casa del consumatore, Cittadinanzattiva, Codici, Confconsumatori, Federconsumatori, Lega consumatori, Movimento Consumatori, Movimento Difesa del Cittadino, Udicon und die VZS Präsidentin Lagarde und alle Mitglieder des EZB-Direktoriums auf, die Ausrichtung der derzeit praktizierten Geldpolitik zu ändern.

 

 

Welche Wildkräuter eignen sich für Frühlingssalate?

Wildkräuter sind geschmacklich und gesundheitlich eine Bereicherung für jeden Salat. Eine der ersten blühenden Pflanzen nach dem Winter ist die Vogelmiere. Dank ihrer Inhaltsstoffe regt diese den Stoffwechsel, die Verdauung und die Nierentätigkeit an und wirkt entgiftend und schleimlösend. Die Volgelmiere eignet sich für die Zubereitung von Salaten und Pesto. Die Blätter werden dafür mitsamt den Stielen und Blüten verwendet.

Ebenfalls früh im Jahr, auch in vielen Gärten, blüht die Taubnessel. Die Blätter mit ihrem leichten Pilzaroma können roh für Salate und gegart wie Spinat verwendet werden. Die Taubnessel enthält ätherische Öle und sekundäre Pflanzenstoffe, welche die Nierentätigkeit anregen und entgiftend wirken.

Blätter, Knospen und Blüten der bekannten Gänseblümchen können gegessen werden und enthalten Mineralstoffe (u.a. Kalium, Kalzium, Magnesium und Eisen) und sekundäre Pflanzenstoffe. Die jungen Blätter schmecken leicht nussig, ähnlich dem Feldsalat, und eignen sich als Zutat für Salate, Topfenaufstriche, Suppen und Spinat. Die geschlossenen Knospen schmecken leicht säuerlich und können wie Kapern eingelegt werden. Die hübschen Blüten bieten sich als essbare Dekoration für Salate und Süßspeisen an. Das Gänseblümchen ist entzündungshemmende, stoffwechselanregende und hat eine schleimlösende Wirkung.

Die Schafgarbe wächst an trockenen Standorten auf Wiesen und am Wegesrand. Sie schmecken würzig-aromatisch: in Salaten, Brotaufstrichen, Kräuterbutter und sogar in Smoothies. Zudem eignen sie sich für das Aromatisieren von Essig und Öl sowie – getrocknet – für die Herstellung von Kräutersalz. Die Schafgarbe punktet mit ihrem Gehalt an ätherischen Ölen und sekundären Pflanzenstoffen. In der Naturheilkunde ist sie ein beliebtes Mittel bei Entzündungen, Krämpfen und Menstruations- sowie Magen-Darm-Beschwerden.

 

 

Gebrauchtes online verkaufen
Eine Portion Misstrauen ist (leider) angesagt

Möbel, Geschirr, Sportartikel oder Babysachen verstauben ungenutzt in den Ecken und Dachböden? Da macht es mehr als Sinn, diese zu verkaufen, und so Platz zu gewinnen und gleichzeitig etwas Geld hereinzuholen.

Das dachte sich auch Frau F., die ein nicht mehr genutztes Radio-Gerät, über ein bekanntes Online-Portal zum Verkauf anbot. Prompt fand sich ein Interessent, der per Mail ein Transportunternehmen seines Vertrauens angab und der Frau fragte die Transportkosten vorzustrecken, die er dann zusammen mit dem Preis des Geräts überweisen würde.

Frau F. wurde stutzig: der Interessent hatte keine einzige Frage zum Gerät gestellt. Sie hätte sich z.B. erwartet, dass nach den Kabeln gefragt würde, da diese auf dem von ihr online geposteten Foto nicht mit abgebildet waren. Deshalb hat Frau P. vom Verkauf abgesehen. Es fand sich kurz darauf eine echte Interessentin, die erst nach den Eigenschaften des Radios fragte, und dann eine persönliche Übergabe vereinbarte.

Unser Rat: auch beim online Verkaufen ist es unumgänglich, absolut vorsichtig zu sein, wenn es darum geht, aus irgend einem Grund Geld vorzustrecken.

 

 

Wundermittel

Helfen Vitaminpräparate wirklich, um gut in den Frühjahr zu starten?

Grundsätzlich sollte ein Nahrungsergänzungsmittel (die meisten Vitaminpräparate sind als solche klassifiziert) nur auf ärztliches Anraten eingenommen werden und nur dann, wenn tatsächlich ein Mangel festgestellt wurde. Ein solches Produkt sollte niemals auf Verkaufsveranstaltungen oder aufgrund einer Empfehlung von Bekannten gekauft werden, schon gar nicht, wenn diesem Mittel wahre Wunderkräfte nachgesagt werden – denn Wundermittel gibt es nicht!

Vitaminpräparate mit ihren isolierten, hochdosierten Nährstoffen können sogar gesundheitsschädlich sein, wenn sie in zu hohen Dosen oder öfter als empfohlen eingenommen werden. Für gesunde Menschen, die sich ausgewogen ernähren, ist die Aufnahme von Vitaminpräparaten meist nicht notwendig, denn den meisten Mangelerscheinungen kann mit abwechslungsreicher Ernährung und ausreichender Flüssigkeitszufuhr vorgebeugt werden.

 

 

Das Verbrauchermobil
Der mobile Informations- und Beratungsdienst der VZS

Seit 1998 stellt die VZS gemeinsam mit den Gemeinden Südtirols eine bürgernahe Informationsstelle im Bringsystem zur Verfügung. Viele Konsument:innen konnten in diesen letzten 25 Jahren beim Verbrauchermobil Rat und Informationen holen.

Das Verbrauchermobil bringt das Infomaterial der VZS direkt zu den Verbraucher:innen, welche an dieser Stelle auch Erstberatungen über verbraucherrelevanten Themen erhalten. Die aktuellen Haltestellen vom Verbrauchermobil sind einsehbar unter: https://www.consumer.bz.it/de/verbrauchermobil-der-aktuelle-kalender.

Dank der Verbraucher:innen, die anlässlich der Steuererklärung die 5 Promille der VZS zukommen lassen, konnte in der Vergangenheit das alte Verbrauchermobil ersetzt und somit dieser Dienst weiterhin angeboten werden. Die SteuerzahlerInnen können nämlich seit 2005 die 5 Promille der Einkommenssteuer auch für die Verbraucherzentrale Südtirol bestimmen. Dieser Betrag wird vom ohnehin geschuldeten Steuerbetrag abgeführt und erzeugt keine Mehrkosten. Es reicht eine Unterschrift auf dem Steuervordruck CU, 730 oder UNICO sowie die Angabe der Steuernummer der gewählten Organisation aus dem Sozialwesen (z.B. VZS 94047520211). Mehr Informationen unter https://www.consumer.bz.it/de/5-promille-fuer-die-stimme-der-verbraucherinnen.

Mithilfe der Verbraucher:innen kann die Verbraucherzentrale Südtirol stärker und gezielter die Rechte der Konsument:innen auf allen Ebenen verteidigen und ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen!

 

 

22. März: Internationaler Tag des Wassers
Verbraucherzentrale Südtirol gibt Wasserspartipps für den Alltag

Anlässlich des Weltwassertages und der geringen Niederschlagsmengen in den vergangenen Monaten und der sich daraus ergebenden drohenden Wasserknappheit möchte die VZS auf die Wichtigkeit des Wassersparens hinweisen. In Südtirol verbraucht eine Person pro Tag rund 238 Liter* Trinkwasser.

Die Tipps der VZS sollen dabei behilflich sein, einiges an Wasser in Bad, Küche und Garten einzusparen.

  • 5-Minuten-Dusche statt Vollbad
  • Wasser aus: während dem Zähneputzen, Einseifen, Shampoonieren und Rasieren!
  • Toilettenspül-Taste mit Bedacht wählen. Hier gilt: für das „kleine“ Geschäft die kleine Taste drücken!
  • Bei Waschmaschine und Geschirrspüler stets die gesamte Füllmenge nutzen!
  • Wassersparende Brausen und Armaturen verwenden!
  • Geschirr nicht unter fließendem Wasser abspülen!
  • Tropfende Wasserhähne sofort reparieren lassen!
  • Garten nicht bei Sonnenschein gießen! Wer frühmorgens oder spätabends die Pflanzen gießt, verringert die direkte Verdunstung des Wassers.
  • Eine alte Waschmaschine (ca. 20 Jahre alt) durch eine Neue ersetzen. Bei zwei Waschgängen pro Woche, können dadurch jährlich rund 10.000 Liter Trinkwasser eingespart werden.

Der detaillierte Anteil an Wasserersparnis durch der Anwendung der einzelnen Tipps sowie weitere hilfreiche Informationen sind über das Internet (www.verbraucherzentrale.it) erhältlich.

 

 

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