Verbraucherzentrale hält rechtliche Vorbehalte beim Gratisstrom für Ausreden

In Flandern wurde bis vor 2 Jahren Gratisstrom verteilt
 

„Die Forderung zur Umsetzung des Art. 13 des Autonomiestatuts ist nicht ein rechtliches sondern ein politisches und wirtschaftliches Problem.“ Dies ist die Meinung des Vorsitzenden Agostino Accarrino und des Geschäftsführers Walther Andreaus der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) in Bezug auf eine diesbezügliche Stellungnahme. Rechtlich gesehen ist die Rangordnung des Autonomiestatuts viel höher zu betrachten als jegliche verwaltungsmäßige Normierung auf nationaler oder europäischer Ebene. Der Blick nach Flandern zeigt, dass Gratisstrom mit dem europäischen Strommarkt leicht zu vereinbaren ist. Dort wurde bis vor 2 Jahren Gratisstrom an die Haushalte abgegeben. Somit ist es der politische Wille der zählt. Und die Bereitschaft die BürgerInnen am Stromkuchen zu beteiligen.

Die Entschädigung der Südtiroler Familien und Haushalte sollte nicht länger auf sich warten lassen. Auch der Verweis „auch die Wirtschaft würde Bedarf anmelden“ ist ein reines Ablenkungsmanöver, denn die Abgabe von Strom für Betriebe steht nicht im Art. 13 des Autonomiestatuts. Gerade dies wäre somit im Hinblick auf europäisches Wettbewerbsrecht sehr fraglich. Im übrigen sollen laut dem Vorschlag der VZS auch die Familien aller Wirtschaftstreibenden in den Genuss des Gratisstroms kommen. Und dies wäre wohl dann genug.
 

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