Autounfall auf dem Kondominiums-Parkplatz: Wer zahlt?

Vorsicht vor versteckter Haftungsbegrenzung auf privaten Arealen


Im Internet sprießen mittlerweile verschiedene Vergleichsportale wie Pilze aus dem Boden. Bei dieser Vielfalt scheint es den VerbraucherInnen leicht, simple und schnelle Kostenvergleiche anzustrengen. So auch im Bereich der KFZ-Versicherungen. Doch ist hier besondere Vorsicht geboten, zumal schnelllebige Vergleichsportale oftmals mit wenigen Versicherungen arbeiten, und aufgrund der Niedrigpreispolitik versteckte Haftungsbegrenzungen gegeben sein können.

Eine Verbraucherin hat sich jüngst an die Beratungsstelle der VZS gewandt, da eine Versicherung die Zahlung eines Schadens abgewiesen hatte. Dies mit der simplen Begründung, der Unfall habe sich auf einem privaten Areal zugetragen und sei daher von der Versicherung nicht abgedeckt. Tatsächlich trug sich der Unfall, bei dem es zu einem Sachschaden gekommen ist, in der Garage eines Kondominiums zu.

Laut Art. 122 Versicherungskodex (GvD 209/2005) decken KFZ-Versicherungen grundsätzlich Schäden an Dritten, die auf öffentlichen Straßen oder diesen gleichgestellten Bereichen verursacht werden. Den öffentlichen Straßen gleichgestellt sind sämtliche Bereiche, in denen eine unbestimmte Anzahl an Personen zirkulieren kann, wie Parkplätze und Garagen in Einkaufshäusern oder vergleichbarem.

Genau darin liegt aber die Krux: im Miteigentum befindliche Garagen oder abgesperrte Parkplätze, wie jene eines Mehrparteienhauses, sind lediglich für bestimmte und eben nicht für eine unbestimmte Anzahl an Personen zugänglich.

Problematisch sind derartige Basisklauseln allemal, man denke an einen Unfall mit – unter Umständen schwer – verletzten Personen (und deren Rechte). Italienweit befahren täglich Millionen AutofahrerInnen private Parkplätze und Garagenzufahrten in Kondominien – bei einer solchen Klausel im Vertrag wären all diese Fahrten mit zugehörigen Manövern tatsächlich nicht versichert!

An dieser Stelle sollte der Gesetzgeber intervenieren und, im Sinne des Opferschutzes, die gesetzlich verpflichtende KFZ-Versicherung auf sämtliche Schäden erweitern, die von einem motorbetriebenen Fahrzeug ausgehen.

VerbraucherInnen sei an dieser Stelle geraten, die Versicherungsklauseln vor Abschluss einer KFZ-Polizze präzise zu prüfen (in der vorvertraglichen Dokumentation finden Sie diese Information im Absatz mit dem Regenschirm-Symbol). Viele Versicherungen bieten durchaus eine umfassende Deckung an und sichern zusätzlich zum gesetzlichen Minimum auch Schäden auf privaten Arealen. Bei der Wahl der Polizze sollte daher nicht ausschließlich der Preis ausschlaggebend sein.

Um bereits bestehende Polizzen zu prüfen, muss man einen Blick in die Vertragsklauseln werfen, und zwar dort, wo der „Gegenstand der Versicherung“ („oggetto dell'assicurazione“) definiert wird. Sind private Areale ausgeschlossen (dies kann auch im Umkehrschluss passieren, indem nur „öffentliche und gleichgestellte“ Bereiche als versichert genannt werden!), könnte man versuchen, diesen Ausschluss gegen einen Aufpreis wieder in Deckung nehmen zu lassen. Sollte die Gesellschaft dies nicht anbieten, empfiehlt sich je nach Bedarf bei Fälligkeit ein Wechsel zu einer Polizze mit umfassenderer Deckung.

Weitere Informationen und Beratung gibt es in den Verbraucherzentrale Südtirol und den Außenstellen.

 

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