KlimaHaus Mindestanforderungen für den Neubau in Südtirol

Energiesparendes Bauen ist Pflicht

Seit 12. Jänner 2005 ist das energiesparende Bauen in Südtirol Pflicht. Am 1. Juli 2020, sind mit Beschluss der Landesregierung Nr. 235 vom 31. März 2020, neue Mindestanforderungen in Kraft getreten.

Gesamtprimärenergiebedarf

Der Gesamtprimärenergiebedarf muss zu mindestens 50% aus erneuerbaren Energiequellen abgedeckt werden. Kann nachgewiesen werden, dass das kostenoptimale Niveau nicht erreicht wird oder das Gebäude als KlimaHaus Gold eingestuft wird oder das Gebäude den thermischen Bedarf durch eine elektrische Wärmepumpe oder durch Fernwärme deckt, entfällt diese Anforderung.

Warmwasserbereitung

Der Warmwasserbedarf muss zu mind. 60% aus erneuerbaren Energiequellen abgedeckt werden. Alternativ dazu kann auch der Gesamtprimärenergiebedarf um mindestens 25% höher sein, als die laut Beschluss der Landesregierung in Anlage 1 vorgegebenen Werte. Diese Anforderung entfällt, wenn ein Gebäude den gesamten Bedarf an thermischer Energie aus Fernwärme bezieht.

Mindestanforderungen für den Neubau

eit 01. Jänner 2017 gilt das KlimaHaus A für den Neubau von Wohngebäuden als Mindeststandard und setzt sich wie folgt zusammen:

Energieeffizienz der Gebäudehülle: ≤ 30 kWh pro Quadratmeter und Jahr

Gesamtenergieeffizienz: ≤ 30 kg CO2 pro Quadratmeter und Jahr für die Gemeinde Bozen. Sollte sich das Gebäude in einer anderen Gemeinde befinden, so muss der Grenzwert anhand einer Formel (siehe Beschluss Landesregierung Nr. 2012 vom 27.12.2013) berechnet werden.

Die Kohlendioxidemissionen für Gebäude mit oder ohne Kühlung (Äquivalenter Primärenergiebedarf) dürfen die Grenzwerte für KlimaHaus A nicht überschreiten. 
Ohne Kühlung: ≤ 20 kg CO2 pro Quadratmeter und Jahr
Mit Kühlung: ≤ 10 kg CO2 pro Quadratmeter und Jahr

Zudem dürfen die einzelnen Bauteile die gesetzlich vorgegebenen Mindest-U-Werte nicht überschreiten (laut Beschluss der LR Nr. 2012 vom 27.12.2013).


Mindest-U-Werte in W/m²K
Gebäude in der Klimazone E
Opake vertikale Bauteile nach Außen: 0,34
Opake horizontale/geneigte Bauteile: Dach: 0,30
Opake horizontale/geneigte Bauteile: Decken: 0,33
Verglasungen: 1,7
Gesamt-U-Wert des Fensters: 2,2

Gebäude in der Klimazone F
Opake vertikale Bauteile nach Außen: 0,33
Opake horizontale/geneigte Bauteile: Dach: 0,29
Opake horizontale/geneigte Bauteile: Decken: 0,32
Verglasungen: 1,3
Gesamt-U-Wert des Fensters: 2,0

 Der U-Wert: gibt Auskunft über die Wärmeverluste der einzelnen Bauteile und wird rechnerisch anhand der verwendeten Materialien ermittelt. Je kleiner der Wert, desto besser, also desto geringer die Energieverluste.

Zudem müssen die Gebäude auch Mindestanforderungen hinsichtlich des sommerlichen Wärmeschutzes erfüllen.

Zusätzlich zu den genannten Mindestanforderungen gemäß der Landesbeschlüsse 362 und 2012 sieht die  KlimaHaus-Richtlinie für den Neubau (Stand September 2017) Mindestanforderungen in weiteren Bereichen vor.

Weitere Details im Kapitel 5 der technischen KlimaHaus Richtlinie.

 

Energiebonus

Wird ein Gebäude gemäß dem KlimaHaus Standard A-nature errichtet, so kann die zulässige Baumasse um 10% erhöht werden. Der aktuell gültige Energiebonus kann noch bis Ende 2026 in Anspruch genommen werden. 

Hinweis: In der Baukonzession muss die Inanspruchnahme des Energiebonus explizit erwähnt werden. 

 

KlimaHaus Nature

Bei der Einstufung eines Gebäudes als KlimaHaus Nature wird nicht nur der Wärmebedarf und die Gesamtenergieeffizienz, sondern auch die Nachhaltigkeit eines Gebäudes berücksichtigt.

Dabei spielen die Umweltverträglichkeit der für den Bau des Gebäudes verwendeten Materialien, das Wassermanagement, die Beleuchtung (Tageslichtfaktor), der Schallschutz und die Maßnahmen zum Schutz vor Radon eine Rolle. 

 

KlimaHaus Ausweis

Der KlimaHaus Ausweis ist für alle neuen Gebäude erforderlich und wird von der Klimahausagentur ausgestellt. Die Berechnungen dürfen ausschließlich von Fachpersonen durchgeführt werden, welche in den jeweiligen Berufsverzeichnissen eingetragen sind.

Der Klimahausausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum und muss bei jedem Eingriff, der die Energieeffizienz wesentlich ändert, aktualisiert werden. 

Der Klimahaus Ausweis muss der Gemeinde vor Ausstellung der Benutzungsgenehmigung vorliegen. Der Klimahaus Ausweis wird innerhalb 60 Tagen ab Erklärung über den Abschluss der Arbeiten ausgestellt. Diese Erklärung muss vom Bauherrn vorgelegt werden.

Kosten

Neben den Kosten für die Klimahausberechnung von Seiten des Fachmannes und die Anpassung der Pläne (farbliche Differenzierung, Polylinien, Details), Detailberechnungen und der erforderlichen Fotodokumentation fallen bei einem Einfamilienhaus Kosten in Höhe von ca. 1.800 Euro an. Wird das Gebäude als KlimaHaus Nature eingestuft, so kommen weitere Kosten hinzu.

Hinzu kommen dann je nach Gebäude und Ausführung noch die Kosten für die Luftdichtheitsmessung (Pflicht bei alle Neubauten – siehe eigenes Infoblatt unter https://www.consumer.bz.it/de/luftdichtheit-von-gebaeuden), sowie die Kosten für eventuelle Berechnungen von Wärmebrücken oder anderen erforderlichen Messungen, wie z.B. Nachweis der Emissionswerte usw.

Des Weiteren wird von Seiten der Klimahausagentur für Gebäude mit einer beheizten Nettogeschossfläche von bis zu 500 m³ ein Kostenpunkt von 870 Euro eingehoben.

Damit die Kosten für die Zertifizierung bzw. den Energieausweis und alle damit zusammenhängenden Berechnungen und Messungen überschaubar bleiben, sollte man sich vorab die entsprechenden Angebote schriftlich einholen.

 

Weitere Infos

www.verbraucherzentrale.it
www.klimahaus.it
www.provinz.bz.it

Stand
10/2023

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