17.02.2017
Vergünstigung gilt bis 31.12.2017 beim Kauf von Baufirmen einer Wohnung der Energieklasse A oder B
Als Nachtrag zum Bilanzgesetz 2017 wurde im Gesetzesdekret „Milleproroghe“ vom 30. Dezember 2016 Nr. 244 diese Verlängerung eingefügt und vom Senat am 16.02.2017 genehmigt und der Abegeordnetenkammer zu definitiven Verabschiedung innerhalb Ende Februar 2017 weitergeleitet.