17.07.2017
Seit Dezember 2014 gelten EU-weit neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Erzeugnissen aus Fischerei und Aquakultur (Verordnung EU Nr. 1379/2013).
Für eine korrekte Etikettierung müssen folgende spezifischen Angaben gemacht werden:
die Handelsbezeichnung der Fisch-, Krebs- oder Weichtierart (z. B. „Scholle“);
der wissenschaftliche Name der Art (z. B. für Scholle: „Pleuronectes platessa“);