Verbrauchertelegramm Juli/August 2025

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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 50/57

Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.

 

 

Insolvenz FWU Life Insurance Lux (ex Atlantic Lux)
Verspätungen bei der Zustellung der Forderungsanmeldungen

Das Liquidationsteam unter der Leitung von Rechtsanwalt Yann Baden informiert, dass sich die Zusendung der Forderungsanmeldungen an die Kund:innen verzögern wird.
Ursprünglich war vorgesehen, dass alle Betroffenen bis zum 31. Juli 2025 mit den entsprechenden Forderungsdokumenten kontaktiert werden. Aufgrund von Schwierigkeiten beim Datenzugang kann dieser Termin jedoch für viele Betroffene nicht eingehalten werden.
Aktuell arbeitet das Team an einem sicheren Kundenportal, um Anfragen und Kommunikation zentral und digital abzuwickeln. Der Start des Portals ist für September 2025 geplant.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass E-Mail-Adressen mit der Endung @forwardyou.com nicht mehr genutzt werden. Für Italien ist folgende Kontaktadresse gültig: Info.it@fwulifelux.com.

Sollten bis Ende August 2025 keine Informationen eingegangen sein, steht die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) als Anlaufstelle zur Verfügung. Eine Sammelmeldung ist vorgesehen, um alle Betroffenen, die nicht kontaktiert wurden, zu erfassen.
Bis dahin können Betroffene, sofern noch nicht geschehen, das Kontaktformular auf folgender Seite ausfüllen: https://www.fwulifelux.com/servicecenter
Bitte das italienische Formular nutzen und per E-Mail an Info.it@fwulifelux.com senden.

Betroffenenliste der Verbraucherzentrale
Die VZS führt eine Liste, um Verbraucher:innen direkt per E-Mail mit aktuellen Informationen zu versorgen. Wer sich bisher noch nicht an die VZS gewandt hat, kann sich in die Betroffenenliste aufnehmen lassen: info-fwu@verbraucherzentrale.it

Warnung vor betrügerischen Lösungsvorschlägen
Derzeit gibt es keine Möglichkeit, den eigenen Versicherungsvertrag schnell aufzulösen oder Teilauszahlungen zu beantragen. Sollten Betroffene von Personen kontaktiert werden, die solche schnellen Lösungen anbieten, empfiehlt die VZS Vorsicht. Es ist zu befürchten, dass der eigentliche Zweck darin besteht, weitere Lebensversicherungen bei anderen Gesellschaften zu verkaufen.

 

 

Meta: Werbung bald auch auf WhatsApp
VZS: Zweifel am Datenschutz, es gibt alternative Anwendungen

Die Nutzer des beliebten Messaging-Dienstes WhatsApp müssen künftig mit Werbeanzeigen leben. Meta hat angekündigt, dass die Werbung in den kommenden Monaten schrittweise eingeführt wird. Die Werbung wird im Abschnitt „Aktuelles“ angezeigt, wo man auf abonnierte Kanäle und den Status anderer Kontakte zugreifen kann. Der Abschnitt der Nachrichten selbst soll daher werbefrei bleiben.

Datenschützer sehen diese Entwicklungen kritisch: Das Risiko besteht darin, dass WhatsApp personalisierte Werbung anzeigen könnte, indem Daten von Facebook und Instagram genutzt werden, ohne dass eine gültige Zustimmung für eine plattformübergreifende Verarbeitung vorliegt.

Alternative Anwendungen

  • Signal: gilt als die beste Wahl in Bezug auf Sicherheit. Sein Verschlüsselungsprotokoll stellt sicher, dass die Nutzerdaten nicht an externe Stellen weitergegeben werden;
  • Threema: kostenpflichtiger Messaging-Dienst, der großen Wert auf die Anonymität der Nutzer legt, da bei der Registrierung keine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer erforderlich sind, sondern stattdessen eine zufällig generierte eindeutige ID. Nachrichten auf Threema werden unmittelbar nach der Zustellung von den Servern gelöscht.

 

 

Wiederholte Leitzins-Senkungen durch EZB: was bedeutet das für Südtiroler Kreditnehmer?

Ein Blick auf die Entwicklung der letzten zwölf Monate zeigt: Sowohl der EZB-Leitzins als auch der 6-Monats-Euribor sind von über 4 % auf rund 2 % gesunken.

Die Europäische Zentralbank hat am 5. Juni 2025 zum siebten Mal seit Sommer 2024 die Leitzinsen gesenkt. Der Einlagenzins wurde von 2,25 % auf 2,00 % reduziert, der Hauptrefinanzierungssatz – also der zentrale Leitzins – sank von 2,40 % auf 2,15 %.

Diese Zinssenkung wirkt sich unterschiedlich auf Bankkund:innen aus. Während Sparer:innen weiterhin mit sinkenden Erträgen bei Tages- und Festgeldanlagen rechnen müssen – ein Trend, der sich bereits seit Monaten abzeichnet – profitieren Kreditnehmer:innen, insbesondere solche mit variabel verzinsten Darlehen, von günstigeren Konditionen.

Für viele Südtiroler Haushalte ist dies besonders relevant, da sich der Zinssatz alle sechs Monate an den 6-Monats-Euribor anpassen – in der Regel jeweils zum 1. Juli und am 1. Jänner.

Die Zinsklausel sollte kontrolliert werden: dort ist genau festgelegt, welche Anpassung wann stattfindet. Anhand dieser Information kann man dann mit einem Rechner (z.B. https://www.zinsen-berechnen.de/kreditrechner.php) überprüfen, wie sich die Zinsanpassung auf das eigene Darlehen auswirkt.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung unter: https://www.consumer.bz.it/de/wiederholte-leitzins-senkungen-durch-ezb-was-bedeutet-das-fuer-suedtiroler-kreditnehmer

 

 

Die häufigsten Unwahrheiten rund um Abnehmdiäten

Möglichst viel möglichst schnell abnehmen? So genannte Blitz- oder Crash-Diäten werben mit hohen Gewichtsverlusten in kürzester Zeit. Kehrt man aber nach der Diät zu den alten Essgewohnheiten zurück, steigt sehr häufig das Körpergewicht wieder an. Vermeiden lässt sich dieser Effekt durch eine langsame, sanftere Gewichtsabnahme von einem halben bis einem ganzen Kilo pro Woche. Dies ist mit einer energiereduzierten vollwertigen Ernährung auf gesunde Weise machbar.

Abnehmen durch Wundermittel? Zahlreiche Spezialmittel wie Kohlsuppe, Basenpulver, Detox-Kuren und Fatburner-Tabletten lassen angeblich die Kilos purzeln. Mit der Zeit treten aber die Nachteile dieser Wundermittel zutage, darunter hohe Kosten, fehlende Wirkung, einseitige Ernährung und der Jojo-Effekt.

„Dickmacher“ eliminieren und abnehmen? Zu strikte Diätregeln und Lebensmittelverbote rufen mittelfristig jedoch Heißhunger hervor und lassen die Motivation schwinden. Zielführender ist eine vielfältige, abwechslungsreiche energiereduzierte Kost.

Abnehmen durch strikte Essenszeiten? Unbestritten hat die „innere Uhr“ einen Einfluss auf den Stoffwechsel. Doch ist der Zeitpunkt der Mahlzeiten nicht der einzige Faktor, der die Gewichtsabnahme beeinflusst.

Eine Diät für alle? Den einen Ernährungsplan, der bei allen Menschen zum Abnehmerfolg führt, gibt es nicht. Menschen sind verschieden, haben individuelle Gewohnheiten, Prioritäten, (Un-)Verträglichkeiten, Vorlieben, Abneigungen, Alltagsanforderungen, unterschiedliche Kompetenzen, Geld- und Zeitbudgets. Ein erfolgreiches Abnehmkonzept muss folglich zur jeweiligen Person passen.

 

 

Autoreisen Richtung Norden?
Achtung auf Vignette und Streckenmaut

Immer wieder melden uns Verbraucher:innen, dass sie von der österreichischen Autobahngesellschaft ASFINAG eine Strafe erhalten haben, weil sie die Vignette nicht korrekt gekauft oder angebracht haben.

Zur Erinnerung: Wer nach Norden über die Autobahn fährt, muss zuerst die Europabrücke – eine Streckenmaut - begleichen. Mit dieser kann man bis Innsbruck Süd fahren.
Wer dann hingegen weiter nach Norden fährt, muss zusätzlich eine Vignette kaufen:

  • Die Tages- und Zehn-Tages-Vignetten und Streckenmauten können online bis zu jener Minute, in der man auf die Autobahn fährt (besser: etwas Spielraum einkalkulieren) erworben werden. Auch auf gewissen Raststätten entlang der Strecke kann eine digitale Vignette erworben werden. Prüfen Sie hier ganz genau, ob Ihr Kennzeichen richtig angegeben wurde, denn Sie erhalten leider keinen Beleg, aus dem das Kennzeichen ersichtlich ist.
  • Bei online Vignetten mit längeren Zeiträumen (2 Monate, ein Jahr …) muss der Kauf hingegen mindestens 14 Tage vor Antritt der Fahrt erfolgen, da hier die Rücktrittsfrist für Onlinekäufe abläuft. Achten Sie darauf: die Vignette rechtzeitig zu kaufen, das Länderkennzeichen und das Fahrzeugkennzeichen korrekt anzugeben, denn die automatischen Kontrollsysteme sind sehr genau.
  • Wer sich für eine klassische „Klebe-Vignette“ entscheidet, muss diese korrekt anbringen, um nicht gestraft zu werden (ein QR-Code auf der Vignette führt zu einem Erklärvideo).

 

 

Smartphones:
Neue EU-Vorschriften zu Energieetikett und Ökodesign treten in Kraft

Seit dem 20. Juni 2025 gelten offiziell die neuen EU-Vorschriften, die die Gestaltung und den Verkauf von Smartphones und Tablets sowie die begleitenden Verbraucherinformationen grundlegend verändern. Es handelt sich um die Delegierten Verordnungen (EU) 2023/1669 zur Energiekennzeichnung sowie 2023/1670 zu den Ökodesign-Anforderungen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Lebensdauer der Geräte zu verlängern, Reparaturen zu erleichtern und die Umweltbelastung durch Elektroschrott zu verringern.

Was sehen die neuen Regelungen vor?
Alle neuen Smartphone- und Tablet-Modelle, die auf den europäischen Markt kommen, müssen mit einem verpflichtenden Energieetikett mit folgenden Informationen versehen sein:

  • die Energieeffizienzklasse (von A bis G)
  • die Akkulaufzeit unter standardisierten Bedingungen (in Stunden und Minuten)
  • die Stoßfestigkeit bei unbeabsichtigtem Herunterfallen
  • die garantierte Anzahl an Ladezyklen (mindestens 800 Zyklen müssen garantiert sein, bevor die Akkukapazität unter 80 % fällt)
  • die Schutzklasse gegen Staub und Wasser (IP)
  • der Reparaturindex, der die Zerlegbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit, Anleitungen und benötigte Werkzeuge bewertet
  • ein QR-Code, der zum technischen Datenblatt des Produkts führt.

Hersteller müssen nun während eines Mindestzeitraums von sieben Jahren ab dem Datum des letzten Inverkehrbringens professionellen Reparaturdiensten sowie den Verbraucher:innen selbst den Zugang zu wichtigen Ersatzteilen garantieren. Zudem müssen Reparaturanleitungen und technische Informationen bereitgestellt werden.

 

 

Gebäudeversicherungen
Für Deckungen gegen Naturkatastrophen steht ein Steuerabzug zu

Seit 2018 gibt es für Versicherungsnehmer die Möglichkeit, 19% der Ausgaben für Gebäude-Versicherungen gegen Risiken von Katastrophenereignissen von der Steuer in Abzug zu bringen (Kod. 43 des Modells 730).

Der Abzug betrifft im Normalfall nicht 19% der gesamten Prämie, sondern nur jenes Teils, der für die Deckung des spezifischen Risikos angelastet wird.

Der Abzug steht dabei dem Versicherungsnehmer zu, unabhängig davon, ob er Eigentümer der von der Police gedeckten Immobilie ist.

Ab 2020 wird der Abzug von der Bruttosteuer für Versicherungsprämien für Katastrophenereignisse den Inhabern von Gesamteinkommen bis zu 120.000 Euro in vollem Umfang gewährt. Oberhalb dieser Grenze sinkt der Abzug, bis er bei einem Gesamteinkommen von 240.000 Euro bei Null liegt.
Der Steuerabzug wird dann gewährt, wenn die Zahlung mit einem nachvollziehbaren Zahlungsmittel erfolgt ist.

Für viele Steuerpflichtige ist der 30. September der letzte Termin für die Einreichung der Steuererklärung.

 

 

Gefährliche Pestizide zur Produktion von Äpfeln in Trentino-Südtirol?
Nein, danke!

In den letzten Wochen hat die ehrenamtliche Gruppe Stop-Pestizide Alto Adige / Südtirol eine Petition gestartet, die ein Verbot von vier chemisch-synthetischen Pestiziden fordert. Diese Stoffe sind gesundheits- und umweltschädlich und werden in Trentino-Südtirol beim Apfelanbau eingesetzt.

Wer mehr darüber wissen bzw. diese Petition unterstützen möchte, kann dies (aber nur einmal, also entweder die italienische oder die deutsche Version) unter: https://chng.it/4GxZnz52tv.

Jede Unterschrift hilft, der Forderung mehr Gewicht zu verleihen und die zuständigen Behörden zum Handeln zu bewegen. Jede Unterstützung zählt!

 

 

 

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