Verbrauchertelegramm Mai/Juni 2017

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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 34/41



Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.

 

Direkte Demokratie:
In den Gemeinden für die zwei Volksbegehren unterschreiben

Nach der Hinterlegung der zwei Anträge auf Volksbegehren über zwei Gesetzesvorschläge zur Direkten Demokratie beim Präsidium des Landtages durch 35 Organisationen, liegen die Unterschriftenbögen zur Unterstützung der Anträge seit Ende Mai in allen Gemeindehäusern des Landes auf. Werden sie von mindestens 8.000 Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Unterschrift unterstützt, dann müssen die Vorschläge im Landtag behandelt werden. Vereinzelt wird auch auf Straßen und Plätzen gesammelt werden. Die Promotoren empfehlen aber, nicht auf eine solche Gelegenheit zu warten, sondern möglichst bald schon zum Unterschreiben in die Wohnsitzgemeinde zu gehen, da die Sammlung dieses Mal sehr ungünstig in die Sommerzeit fällt. Die Promotoren und die VZS rufen dazu auf, beide Anträge zu unterstützen.
Weitere Informationen unter www.dirdemdi.org.


Neue Kaminkehrertarife: Abrechnung nach Aufwand

Der Beruf der Kaminkehrer war einer der wenigen Ausnahmen, wo die Arbeitsleistung nicht nach tatsächlichem Aufwand, sondern nach einer vorgegebenen Tarifordnung abgerechnet wurde. Zwar stelle diese Preisvorgabe nur den Maximalpreis dar, dennoch wurde er in den meisten Fällen voll ausgeschöpft.
Damit ist nun Schluss: in Zukunft werden auch die Leistungen der Kaminkehrer nach Aufwand verrechnet. Lediglich der zu verrechnende Höchststundensatz, welcher 49,50 Euro inklusive 10% Mehrwertsteuer beträgt, wird vom Landesdekret vorgegeben (Dekret des Landeshauptmannes Nr. 13 vom 7. April 2017). Dabei wird jede angefangene Viertelstunde angelastet.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Konsumenten in Zukunft die Möglichkeit haben Geld zu sparen, indem sie z.B. das Abdichten der Herde selbst übernehmen und dem Kaminkehrer alles so vorbereiten, damit dieser nur mehr die Reinigung bzw. Kontrolle durchführen muss.


Arsen und … Vollkornreis

Arsen kommt natürlicherweise in der Erdkruste vor. Durch natürliche, aber auch menschengemachte Prozesse gelangt es in die Böden sowie in das Grund- und Oberflächenwasser. In bestimmten Regionen, beispielsweise in Bangladesch, ist das Wasser stark mit Arsen belastet. Anorganische Arsenverbindungen gelten als krebsauslösend für den Menschen. Zudem können sie Haut, Gefäße und Nerven schädigen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen fördern.
Die Reispflanze nimmt Arsen in stärkerem Ausmaß als andere Pflanzen über die Wurzeln aus der Erde und dem Wasser auf, und dieses lagert sich dann unter anderem in den Randschichten der Reiskörner ab. Auf diesem Grund schneiden die untersuchten Vollkornreisproben im Test deutlich schlechter ab als die Proben von weißem Langkorn- und Basmatireis. Laut Öko-Test enthalten sechs von sieben untersuchten Vollkornreisproben Arsen „in stark erhöhter Menge“. Bei den untersuchten Proben handelt es sich nicht nur um Reis aus asiatischen, sondern auch aus europäischen Ländern wie Italien, Spanien und Frankreich.
Die Verbraucherzentrale Südtirol empfiehlt eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung. Da vor allem Reis höhere Arsen-Gehalte aufweist, ist es sinnvoll, auch andere Getreideprodukte auf der Basis von Weizen, Roggen, Hafer, Dinkel, Gerste, Hirse, Mais, Buchweizen, Quinoa, Amaranth oder aber Kartoffeln zu essen. Produkte wie Reiswaffeln und Reisgetränke können gelegentlich verzehrt werden, sollten aber nicht täglich auf dem Speiseplan stehen, schon gar nicht für Kleinkinder.


„Geschützter Markt für Strom und Gas soll nicht abgeschafft werden“
Wer den Verkäufer nicht auswählt, wird um 20-30% mehr bezahlen
Verbraucherverbände schreiben an Ministerpräsident

Italiens Verbraucherverbände, darunter die VZS, haben an Ministerpräsident Gentiloni geschrieben, um ihre Besorgnis über den Gesetzesvorschlag zur Konkurrenz zu äußern. Besonders beunruhigend finden die Verbände die derzeitige Formulierung zur Abschaffung des geschützten Markts für Strom und Gas ab Juli 2018, und fordern die Streichung der entsprechenden Passagen.
Andernfalls würden Millionen Haushalte wahrlich vom Regen in die Traufe rutschen: Wer nämlich bis Juli 2018 keinen Anbieter wählt, wird automatisch in den „Schutzservice“ (servizio di salvaguardia) eingestuft, was im Verhältnis zum geschützten Markt (mercato tutelato) Mehrkosten von 20-30% mit sich bringen wird, und zwar für Strom und Gas.
„Vier Anbieter teilen sich 80% des Markts der Haushaltskunden“ liest man im Brief. „Die Konzentration der Privatkunden auf so wenige Anbieter schafft keine Konkurrenz, sondern konsolidiert die bestehende monopolartige Situation, was unweigerlich einen Anstieg der Preise von Strom und Gas für Haushaltskunden bedeuten wird“.
„Auch das Ende der Tätigkeit des Einheitseinkäufers (Acquirente Unico) stellt keinen weiteren Schritt in Richtung Liberalisierung dar, sondern würde ein wichtiges Wettbewerbselement aus dem Markt nehmen, sehr zum Schaden der Konkurrenz“.


VZS erneut mit der Führung des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen beauftragt
„Beauftragung für weitere 4 Jahre ab 2018 ist ein Meilenstein“

Die VZS ist zusammen mit der nationalen Konsumentenschutzorganisation Adiconsum als Gewinner des Wettbewerbs für die Führung des ECC-Net Italien für die nächsten 4 Jahre hervorgegangen. Dies hat das Ministerium für wirtschaftliche Aktivitäten in Rom mitgeteilt.
„Damit wurde ein weiterer Meilenstein in der Tätigkeit für die Europäischen VerbraucherInnen erreicht,“ meinen unisono der VZS-Vorsitzende Agostino Accarrino und der VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus. „Dieses Ziel konnte Dank der 20-jährigen Tätigkeit für Europas VerbraucherInnen und der finanziellen Unterstützung durch das Land Südtirol erreicht werden. Das Engagement des Landes in diesem Bereich ist vorbildhaft.“
Damit VerbraucherInnen in Europa nicht allein gelassen werden und ihr Vertrauen in den Binnenmarkt gestärkt wird, hat die Europäische Kommission 2005 ein entsprechendes Netzwerk (das ECC-Net in 28 EU-Staaten, Island und Norwegen) ins Leben gerufen. Hier finden Verbraucher nicht nur Informationen zu ihren Rechten in Europa, sei es beim Einkaufen oder Reisen, sondern erhalten auch kostenlose juristische Unterstützung bei Streitigkeiten mit einem Unternehmen im EU-Ausland, in Island oder Norwegen. Um diese grenzüberschreitenden Streitigkeit außergerichtlich beizulegen, arbeiten die Juristen mit ihren Kollegen in den jeweiligen Ländern eng zusammen.
Rat und Hilfe: www.euroconsumatori.org, info@euroconsumatori.org, t. 0471-980939


Neue Angebote am Südtiroler Strommarkt
Höhere Vertragsleistung für gleiches Geld? Besser genau nachrechnen!

Viele VerbraucherInnen sind seit dem Wechsel zum elektronischen Zähler ständig im Streit mit demselben: kaum dass die verfügbare Leistung überschritten wird, kappt dieser die Stromverbindung unbarmherzig. Daher hat das Angebot „mehr Leistung für gleiches Geld“ die VerbraucherInnen mehr als neugierig gemacht. Die VZS hat nachgerechnet, und fand doch einige Haken in der vermeintliche frohen Botschaft.
Zum einen umfasst das Angebot einen Einmal-Bonus, der aber nur den Kunden am freien Markt zusteht. Auch muss man den Vertrag für 36 Monate aufrecht erhalten, sonst muss der Bonus wieder zurückbezahlt werden. Auch müssen einige KundInnen, je nach bestehender Vertragsart, für die Leistungserhöhung bezahlen. Zudem sinken die dauerhaften Skonti über die ersten drei Jahre, sodass der im 1. Jahr zu zahlende Betrag niedriger ist als jener von Jahr 2 und 3.
Wer einen günstigen Tarif sucht, der tut gut daran, Werbeversprechen erst einmal kritisch zu betrachten. Genaue Antworten auf die Frage nach der Günstigkeit eines Angebots liefert der Vergleichsrechner Trovaofferte auf www.autorita.energia.it. Dabei gilt es, gut zwischen einmalig und dauerhaft gewährten Rabatten zu unterscheiden. Die VZS steht für individuelle Ermittlungen des günstigsten Stromanbieters zur Verfügung.


Milch: sag mir, woher du kommst

Eine neues Dekret sieht seit April für den italienischen Raum die Angabe der Herkunft von Milch und Milchprodukten auf der Verpackung verpflichtend vor. Die Regelung gilt für alle Arten tierischer Milch (Frisch- und H-milch) und für die daraus hergestellten, vorverpackten Produkte.
Auf der Etikette muss sowohl das Land, in dem die Milch gemolken („Paese di mungitura“), als auch das Land, in dem die Milch verarbeitet wurde („Paese di condizionamento o trasformazione“), angegeben werden. Finden beide Produktionsphasen im selben Land statt, reicht die einmalige Angabe des Herkunftslandes („Origine del latte“). Wird Milch aus mehreren EU- oder Nicht-EU-Ländern in Italien verarbeitet, so lautet die entsprechende Angabe – ähnlich wie beim Honig –  „Milch aus EU-Ländern“ bzw. „Milch aus Nicht-EU-Ländern“.
Die Herkunftsangabe gilt für Milch und Milchprodukte, welche in Italien hergestellt werden und für den italienischen Markt bestimmt sind. Produkte, bei denen die Rückverfolgbarkeit bereits gegeben ist (Produkte mit den Angaben g.g.A. und g.g.U. sowie Bio-Produkte), sind von dieser Pflichtangabe befreit.
Restbestände an alten Verpackungsmaterialien, welche noch nicht den neuen Bestimmungen entsprechen, dürfen in den ersten 180 Tagen nach dem Inkrafttreten des Dekrets noch verwendet werden.


Wohnungsverkauf im Kondominium: Wer übernimmt die ausstehenden Spesen?

Wird zwischen den Vertragsparteien vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages in Bezug auf die außerordentlichen Spesen nichts vereinbart, so gilt, dass der Verwalter dieselben von jener Person verlangt, welche zum Zeitpunkt der Fälligkeit Eigentümer des Objekts ist, auch wenn die Spesen nicht direkt diese Person betreffen. Erst nach Begleichung der Kosten hat der neue Eigentümer das Recht, die besagte Summe vom Verkäufer zurückzuverlangen. Der Käufer trägt hier allerdings das Risiko, dass der Verkäufer der Aufforderung nicht nachkommt.
Es daher ratsam, sich vor Abschluss des Kaufvertrags oder des Kaufvorvertrags beim Verkäufer, beim Kondominiums-Verwalter oder beim Makler über die Beschlüsse der Kondominiumsversammlung der letzten Jahre zu informieren. Hat man Kenntnis über anfallende Kosten erlangt, kann über diese mit dem Verkäufer verhandelt werden, z.B. könnte der Käufer diese übernehmen, dafür aber einen Preisnachlass auf den Kaufpreis erhalten, oder aber die Parteien einigen sich auf eine Kostenteilung, usw.

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