Wärmekonto “Conto termico 2.0” - für Privatpersonen und Kondominien

Staatliche Förderung für den Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biomasseanlagen

Mit 03. Jänner 2013 ist das Ministerialdekret (Dekret vom 28. Dezember 2012) zum 1. Wärmekonto in Kraft getreten. Mit 31. Mai 2016 (Dekret vom 16. Februar 2016 – GU Nr. 51 vom 02.03.2016) traten einige Neuerungen und Vereinfachungen in Kraft.

Für Privatpersonen und Kondominien sieht das Fördersystem (Conto termico 2.0) bis zu 65% Förderung für die Nutzung erneuerbarer Energien vor.
 

Geförderte Maßnahmen

Austausch der alten Heizanlage und deren Ersetzen mit Anlagen, welche mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Zu den geförderten Maßnahmen zählen:
 

  • der Einbau einer elektrischen oder gasbetriebenen Wärmepumpe unter der Verwendung von Luft, Erdwärme oder Wasser als Energieträger
  • der Einbau einer Biomasseanlage (Stückholz, Pellets, Hackgut), der Einbau von Holz- oder Pelletsöfen und Holz- oder Pellets-Heizkamine (termocamini) 
  • der Austausch des elektrischen Warmwasserboilers und das Ersetzen mit einer Wärmepumpe
  • der Einbau einer thermischen Solaranlage (Warmwasserproduktion) auch kombiniert mit einem solaren Kühlsystem (solar cooling) - auch im Falle einer Neuinstallation
  • der Einbau von hybriden Wärmepumpen (Kombinationen aus Wärmepumpen und anderen Heizwäremerzeugern)


Wichtig: für den Einbau von Heizanlagen mit einer Leistung über 200 kW bzw. einer Solaranlage über 100 m² müssen Wärmemengenzähler eingebaut werden.

Hinweis: der italienische Netzbetreiber GSE hat einen Katalog (catalogo degli apparecchi domestici) erstellt. Dort sind eine Auswahl an Heizanlagen enthalten, welche für die Förderung zugelassen sind. Wird ein Produkt aus diesem Katalog gewählt, kann ein vereinfachtes Förderansuchen genutzt werden.
Der Katalog wird semestral erneuert und auf der Webseite der GSE zur Verfügung gestellt. https://www.gse.it/servizi-per-te/efficienza-energetica/conto-termico – siehe unter Documenti “catalogo apparecchi prequalificati”
 

Förderhöhe und Auszahlungsdauer

Je nach Maßnahme beträgt die Förderhöhe zwischen 40 und 65% der anerkannten Kosten. Aber auch andere Kriterien, wie die Leistung einer Heizanlage, die Art der Investitionen und die Klimazone, spielen bei der Höhe der Förderung eine Rolle.


Dauer der Auszahlung
Die Förderung der nachstehenden Maßnahmen wird zu gleichen Teilen auf 2 bzw. 5 Jahre aufgeteilt.

  • Austausch der Heizanlage mit einer Leistung bis zu 35 kW: 2 Jahre
  • Austausch der Heizanlage mit einer Leistung zwischen 35 und 2.000 kW: 5 Jahre
  • Austausch des elektrischen Warmwasserboilers: 2 Jahre
  • Einbau einer thermischen Solaranlage mit einer Bruttofläche bis zu 50 m²: 2 Jahr
  • Einbau einer thermischen Solaranlage mit einer Bruttofläche zwischen 50 und 2.500 m²: 5 Jahr


Hinweis:
Beträgt die Summe der Förderung nicht mehr als 5.000 Euro, so wird sie von der GSE in einer einmaligen Rate ausbezahlt.
Zur Förderung zugelassen ist nur der Einbau von neuen Geräten. Zudem muss die Anlage genau dimensioniert und an die realen thermischen Verbrauchswerte angepasst werden.
 

Für die Berechnung der Förderung anerkannte Spesen

  • Abbruch und Entsorgung der alten Anlage (komplett oder teilweise)
  • Einbau der thermischen, mechanischen, elektrischen und elektronischen Analgen
  • Hydraulische Arbeiten und Maurerarbeiten, die erforderlich sind, um die Heizanlage fachgerecht auszuführen
  • Erforderliche Eingriffe am Verteilungsnetz, an der Warmwasseraufbereitung, an der Steuerung und Regelung, der Brennstoffbereitstellung und der Abgabesysteme sowie die Kosten für die Wärmemengenzähler
  • Planungsarbeiten im Zusammenhang mit der durchgeführten Maßnahme
  • Energiediagnose und APE (Energieattestat)


Die Spesen verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern diese einen Kostenpunkt darstellt.

 

Aufstockung der staatlichen Förderungen

Ab 01. Jänner 2024 kann für den Austausch einer alten Holzheizung (Baujahr 2003 oder früher) mit einer Leistung zwischen 35 und 500 Kilowatt, die staatliche Förderung durch einen Landesbeitrag aufgestockt werden. Für den Einsatz einer Wärmepumpe beträgt die maximale Förderung (staatliche Förderung + Landesförderung) 90%, für den Einbau einer Biomasseanlage (Zertifizierung mind. 5 Sterne) 80%.

Zusätzlich zu den Voraussetzungen, welche für die Inanspruchnahme des „conto termico“ erforderlich sind, muss neben dem bereits erwähnten Mindestalter und der Leistung der Heizanlage auch kontrolliert werden, ob man sich im Einzugsgebiet eines Fernheizwerkes befindet. Sollte dies der Fall sein, so kann die Landesförderung nicht in Anspruch genommen werden.

Die Anträge für die Landesförderung können jeweils zwischen 1. Jänner und 30. Juni über die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz (https://umwelt.provinz.bz.it/dienstleistungen/beitraege-dienste.asp) eingereicht werden.

 

Gesuchsstellung "Conto termico"

Innerhalb 60 Tage nach Abschluss der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens innerhalb 90 Tagen nach der letzten Zahlung, muss der Antrag um Förderung über das “portaltermico” der GSE (Gestore Servizi Energetici) abgewickelt werden.

Für den Einbau von kleinen Heizanlagen (unter 35 kW) und kleinen Solaranlagen (unter 50 m²) ist ein vereinfachtes Gesuchsmodell vorhanden.

Um in den Genuss der Förderung (Conto termico 2.0) zu kommen, müssen diverse technische Richtwerte erfüllt werden. Zudem muss für all jene Heizanlagen, welche nicht im Katalog der GSE enthalten sind eine eidesstattliche Erklärung von einem befähigten Techniker erstellt werden. 

Für den Austausch von Heizanlagen mit einer Nennleistung ab 200 kW muss vorab eine Energiediagnose und danach ein Energieattestat erstellt werden.

Wichtig
Aus den Bankbelegen muss der Grund für die Überweisung (Rechnungsnummer und Datum), das entsprechende Dekret (DM 16.02.2016), die Steuernummer des Gesuchstellers und die Steuer- und Mehrwertsteuernummer des Begünstigten hervorgehen. Die Summe der Einzahlungen muss mit den Gesamtspesen, welche im Förderungsgesuch angeführt wurden übereinstimmen.

Sämtliche Informationen auf den Überweisungsbelegen und Rechnungen müssen in italienischer Sprache verfasst sein.
 

Spesen

Für Verwaltungs-, Überwachungs- und Kontrollarbeiten sind für die Privatpersonen und Kondominien, Spesen in Höhe von 1% der Förderung mit einem Maximum von 150 Euro an die GSE zu bezahlen.
 

Aufbewahrung Unterlagen

Die Originaldokumente müssen für Kontrollzwecke für 5 Jahre ab der letzten Förderungsrate aufbewahrt werden.
 

Weitere Infos:


https://www.gse.it/servizi-per-te/efficienza-energetica/conto-termico

www.ilsole24ore.com/art/casa/2016-01-22/conto-termico-ecco-nuova-versione-arrivo-decreto-mise-che-punta-semplificare-incentivo-145440.shtml?uuid=ACE0hQFC&fromSearch (in italienisch)

Stand
12/2023

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