Bonus für Klimaanlagen: Heiße Tage – kühles Zuhause

Wer in diesem Sommer die Anschaffung einer Klimaanlage plant, sollte auch die staatlichen Förderungen im Blick haben. Die Verbraucherzentrale Südtirol hat hierfür einen kompakten Überblick zusammengestellt.

Der Sommer ist in vollem Gange – viele denken jetzt über die Anschaffung einer Klimaanlage nach. Was jedoch oft nicht bekannt ist: Wer sich ein Klimagerät anschafft, kann dabei sparen. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, mit denen ein Teil der Kosten rückerstattet werden kann.

 

1. Steuerbonus für Klimaanlagen (bonus casa)

Beim Kauf und Einbau einer Klimaanlage in einem Wohngebäude kann eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden:

  • 50 % Steuerabzug für die Hauptwohnung
  • 36 % Steuerabzug für andere Wohnungen

Der Abzug wird über zehn Jahre hinweg in gleichen Raten mit der Einkommensteuer verrechnet. Auch Neuanlagen – also Installationen ohne Austausch eines alten Geräts – sind grundsätzlich förderfähig.

Wichtig: Die Klimaanlage muss auch über eine Heizfunktion verfügen. Um den Bonus geltend machen zu können, sind bestimmte Anforderungen einzuhalten – etwa eine nachvollziehbare Zahlung (z.B. mittels spezieller Banküberweisung).

 

2. Ecobonus (bonus energia)

Wer eine ältere Heizungsanlage durch eine energieeffiziente Wärmepumpe ersetzt, kann den sogenannten Ecobonus beanspruchen.

  • Auch dieser Steuerabzug wird im Ausmaß von 50 bzw. 36% gewährt und muss auf zehn Jahre aufgeteilt werden. Um in den Genuss dieses Steuerabzuges zu kommen, müssen jedoch einige technische Voraussetzungen erfüllt werden.

 

3. Möbel- und Elektrogerätebonus

Wird die Klimaanlage im Zuge einer Renovierung installiert, kann auf den Möbel- und Elektrogerätebonus zurückgegriffen werden.

  • 50 % Steuerabzug bis zu einer Ausgabe von 5.000 Euro

Auch dieser Steuerabzug wird auf zehn Jahre verteilt. Voraussetzung ist, dass die Renovierungsarbeiten bestimmte Kriterien erfüllen und der Kauf der Klimaanlage zeitlich im Zusammenhang damit erfolgt.

 

4. Conto Termico

Für bestimmte Arten von Wärmepumpen (mit Heiz- und Kühlfunktion) gibt es einen direkten Zuschuss über das Conto Termico. Wichtig: Diese Förderung gilt nur beim Austausch eines bestehenden Altgeräts.

 

5. Landesförderung

Das Amt für Energie- und Klimaschutz der Autonomen Provinz Bozen gewährt derzeit einen Landesbeitrag für den Einbau von Wärmepumpen, die in Kombination mit einer Photovoltaikanlage installiert werden.

  • Der Zuschuss beträgt aktuell 60–80 % der anerkannten Kosten.

Achtung: Nicht alle Wärmepumpen verfügen über eine Kühlfunktion. Zudem ist die Antragstellung nur noch bis Ende Juli möglich.

 

Die Energieberaterin der Verbraucherzentrale, Christine Romen, weist darauf hin, dass im Steuerleitfaden und im Infoblatt „Wärmkonto – Conto termico 2.0“ der Verbraucherzentrale weitere Informationen zu allen Steuerabzügen und der staatlichen Förderung enthalten sind. Zudem liefert das Infoblatt „Heißer Sommer – kühles Wohnen“ hilfreiche Tipps, wie man auch ohne Klimaanlage für angenehmere Raumtemperaturen sorgen kann. Ein Blick hinein lohnt sich!

 

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