Die verschiedenen Förderungen im Baubereich lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:
- Landesförderungen für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen
- Landesförderungen für den Bau, Sanierung oder Kauf von Erstwohnungen (Wohnbauförderung)
- Steuerabzüge (50%, 36%) für Gebäudesanierungen
- Steuerabzüge (50%, 65%, 75%) für energetische Sanierungsarbeiten
- Steuerabzug von 75% für den Abbau architektonischer Barrieren
- Superbonus (110% - 65% Steuerabzug)
- staatliche Förderung Wärmekonto "Conto termico"
Landesförderung für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen
Der Landesbeitrag wird im Ausmaß zwischen 30% und 80% auf die zulässigen Kosten vergeben, welche mit Beschluss der Landesregierung (Nr. 1021 vom 30.12.2022) definiert wurden. Die Beitragshöhe orientiert sich an der jeweiligen Maßnahem, dem Gebäudetyp und der energetischen Qualität des Gebäudes bzw. der Baueinheit (KlimaHaus-Klasse).
- Energetische Sanierung von Gebäuden oder einzelnen Baueinheiten
Voraussetzung: Baukonzession vor dem 12.01.2005
Beitragshöhe: 80% für Kondominien (mind. 5 beheizte Baueinheiten und mind. 5 Eigentümer), 60% für andere Gebäude mit Gebäudezertifizierung mind. KlimaHaus B oder KlimaHaus R, 40% für Gebäude mit Zertifizierung der Gebäudehülle KlimaHaus C und Gebäude unter Denkmal- und Ensembleschutz, bzw. Zertifizierung einzelner Baueinheit als KlimaHaus R
Förderungswürdige Maßnahmen: Wärmedämmung von Außenmauern, Dächern, obersten und untersten Geschossdecken, Terrassen, Lauben, Dachbegrünungen und Mehrkosten für die hinterfüllten Fassaden, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, hydraulischer Abgleich für bestehende Heiz- und Kühlanlagen, Photovoltaikanlagen für Kondominien, sowie Planung, Bauleitung, Gebäudezertifizierung und Luftdichtheitsmessung.
- Hydraulischer Abgleich für bestehende Heiz- und Kühlanlagen
Voraussetzungen: Baukonzession vor dem 01.01.2013
Beitragshöhe: 50% auf die zulässigen Kosten
- Austausch von Öl- und Gaskesseln in Mehrfamiliengebäuden
Voraussetzung: Gebäude mit mind. 5 beheizten Baueinheiten und 5 Eigentümer, Baujahr der Zentralheizanlage vor 2007
Beitragshöhe: 40% auf die zulässigen Kosten
Förderungswürdige Maßnahmen: Fernwärmeanschluss, Einbau von Wärmepumpen, Einbau automatisch beschickter Biomasseheizanlagen (nur beim Austausch von Ölkesseln möglich), sowie Planung und Bauleitung
- Einbau von thermischen Solaranlagen
Beitragshöhe: 40% auf die zulässigen Kosten
- Einbau von elektrischen Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen
Voraussetzung: nach Abschluss der Maßnahme: Zertifizierung mind. KlimaHaus C bzw. KlimaHaus R
Beitragshöhe: 40% auf die zulässigen Kosten
Förderungswürdige Maßnahmen: Wärmepumpe, Hybrid-Heizanlagen mit Wärmepumpe, Geothermische Wärmeentzugsanlage, Wärmeentzugsanlage aus Kompostierung, Photovoltaikanlage, Speicherbatterie, sowie Planung, Bauleitung und Gebäudezertifizierung
- Einbau von Speicherbatterien für netzgebundene Photovoltaikanlagen
Voraussetzung: für die bestehende Photovoltaikanlage dürfen keine Fördertarife des „conto energia“ bezogen werden
Beitragshöhe: 30% auf die zulässigen Kosten
Förderungswürdige Maßnahmen: Speicherbatterien
Bis zu 50% Beitrag auf die Ausgaben ohne MwSt. erhält man für den:
- Einbau von Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen ohne Netzanschluss
Die Anlage müssen Stromverbraucher versorgen, für die ein Anschluss an das Stromnetz nicht kostengünstiger realisiert werden kann, als der Einbau einer Anlage.
Die Gesuche müssen vor Beginn der Arbeiten und zwischen 1. Jänner und 31. Mai anhand der entsprechenden Formulare inkl. detaillierten Kostenvoranschlages eingereicht werden.
Hinweis: Im Einzugsgebiet von Fernheizanlagen werden keine Beiträge für Anlagen zur Wärmeerzeugung und für Solaranlagen gewährt.
br /> Zuständiges Landesamt:
Amt für Energie und Klimaschutz, Mendelstraße 33, 39100 Bozen Tel.: 0471-414720
Weitere Infos unter, sowie Gesuchsformulare und Datenblätter finden Sie unter:
Amt für Energie und Klimaschutz
Wichtiger Hinweis: Die Häufung von Beiträgen zu Lasten des Landeshaushaltes ist nicht zulässig.
Landesförderungen für den Bau, die Sanierung oder den Kauf von Erstwohnungen (Wohnbauförderung)
Bei der Wohnbauförderung wird zwischen verschiedenen Möglichkeiten unterschieden: der Förderung für den Kauf oder Bau der Erstwohnung, der Wiedergewinnung der Erstwohnung und der konventionierten Wiedergewinnung.
Bei der Förderung für den Kauf oder Bau der Erstwohnung handelt es sich um einen Schenkungsbeitrag, der in einmalig Form ausbezahlt wird und nicht zurückerstattet werden muss. Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, muss der Antragsteller einige Voraussetzungen erfüllen, welche das Einkommen und das Vermögen und einige weitere Faktoren betreffen. Dabei muss das Gesamteinkommen der Familie innerhalb der vier Einkommensstufen liegen und das Mindesteinkommen sowie die Mindestpunkteanzahl von 20 Punkten müssen erreicht werden.
Bei der Förderung für die Wiedergewinnung von Wohnungen für den Grundwohnbedarf handelt es sich um einen Schenkungsbeitrag, der einmalig ausbezahlt wird und nicht zurückerstattet werden muss. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss das Gesamteinkommen der Familie innerhalb der vier Einkommensstufen liegen, das Mindesteinkommen erreicht werden und gewisse Voraussetzungen in Bezug auf die Familienzusammensetzung, die Dauer der Ansässigkeit und Besitzverhältnisse. Diese Förderung wird nur für Wohnungen bzw. Gebäude gewährt, die ein Mindestalter von 25 Jahren aufweisen.
Eigentümer von sanierungsbedürftigen Wohnungen, haben die Möglichkeit um einen einmaligen Beitrag für die Konventionierung anzusuchen. Dabei sind verschiedene Voraussetzungen in Bezug auf die künftigen Wohnungsnutzer und die höhe der Miete zu erfüllen.
Zuständiges Landesamt
Amt für Wohnungsbau, Kanonikus-Michael-Gamper 1,
39100 Bozen, Tel.: 0471-418741
Weitere Informationen unter:
www.provinz.bz.it
Steuerabzüge (50%, 36%, 60%) für die Gebäudesanierung
Für außerordentliche Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten von Wohnungen und Wohngebäuden kann ein Teil der Ausgaben von der Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden.
Bis 31. Dezember 2024 können 50% der Ausgaben bis zu einem Betrag von 96.000 Euro (Steuerabzug 50% also abschreibbarer Höchstbetrag 48.000) pro Wohneinheit und Baumaßnahme zu 10 gleichen Jahresraten von der Einkommenssteuer abgezogen werden.
Gefördert werden außerordentliche Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die der Erneuerung und Verbesserung des Gebäudes dienen, wie Austausch der Fenster, Einbau einer Heizanlage, Errichtung von Umzäunungen usw.), Restaurierungs- und Sanierungsarbeiten (gilt vor allem für Gebäude mit einem besonderen architektonischen oder historischen Wert), bauliche Umgestaltung und andere förderungswürdige Bauarbeiten (wie z.B. Arbeiten zur Energieeinsparung, zur Anpassung an diverse Sicherheitsbestimmungen, …) und dergleichen. Bei Kondominien werden auch ordentliche Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die zur Erhaltung des Gebäudes bzw. der technischen Anlagen dienen) gefördert.
Im Zuge von Wiedergewinnungsarbeiten für welche der Steuerabzug im Ausmaß von 50% in Anspruch genommen wird, kann zusätzlich ein Steuerabzug für den Ankauf von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und energieeffizienten Elektrogeräten in Anspruch genommen werden. Der maximal abschreibbare Höchstbetrag pro Baueinheit liegt bei 4.000 Euro für Zahlungen innerhalb 2023 und bei 2.500 Euro für Zahlungen innerhalb Ende 2024 (50% von 8.000 Euro bzw. 50% von 5.000 Euro) und muss zu gleichen Teilen auf 10 Jahre aufgeteilt werden
Beispiele für Möbel und Einrichtungsgegenstände:
Betten, Schränke, Kästen, Bücherregale, Schreibtische, Tische, Stühle, Kommoden, Divane und Sofas, Kredenzen, Matratzen und Beleuchtungsanlagen.
Beispiele für Haushaltsgroßgeräte:
Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Herde und Backöfen, elektrische Kochplatten, elektrische Heizplatten, Mikrowellengeräte, elektrische Heizgeräte, elektrische Kühlanlagen, elektrische Ventilatoren und Klimaanlagen. Geräte für welche eine Kennzeichnung der Energieeffizienz vorgesehen ist, müssen gewisse Energieeffizienzklassen vorweisen können.
Weitere Informationen zum Energieetikett sind im Infoblatt „Energieverbrauch von Haushaltsgeräten“ enthalten und in der Broschüre der Agentur der Einnahmen “Bonus für Möbel und Elektrogeräte" (in deutscher Sprache - Stand Jänner 2021 - italienische Version Jänner 2023).
36% Steuerabzug gibt es hingegen für die Pflege von Gärten und Grünanlagen für bestehende Gebäude (Wohneinheiten, Gemeinschaftsanteile von Kondominien). Die maximal anerkannte Spesen betragen hierfür 5.000 Euro pro Wohneinheit (max. Abschreibsumme pro Jahr 180 Euro).
Weitere Infos unter: Wiedergewinnungsarbeiten: die Steuerbegünstigung – März 2019 (deutsche Versionen März 2019, italienische Version Oktober 2022)
Steuerabzüge (50%, 65%, 70%, 75%) für energetische Sanierungsarbeiten:
Für folgende Maßnahmen können 65% von der Einkommenssteuer (IRPEF bzw. IRES) zu 10 gleichen Jahresraten abgezogen werden, sofern die Bezahlung innerhalb 31.12.2024 erfolgt.
- Sanierungsarbeiten zur energietechnischen Optimierung von bestehenden Gebäuden, sofern das Gebäude nach der Sanierung einen gewissen Energiestandard erreicht. Der Höchstbetrag des Abzugs beläuft sich auf 100.000 €.
- Ausgaben an bestehenden Gebäuden, Teilen davon oder Immobilieneinheiten sofern diese die vorgegeben Wärmedämmwerte (U-Werte) einhalten. Begünstigt werden Wärmedämmmaßnahmen an Außenmauern, Dächern, Decken und Böden, sowie der Austausch von Fenstern einschließlich der Fensterstöcke. Der Höchstbetrag des Abzuges beläuft sich auf 60.000 €. Der Steuerabzug für die Fenster beträgt nur 50%.
Wärmedämmwerte (U-Werte) gültig seit 05.10.2020 |
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Bauteile | Klimazone E | Klimazone F |
Feste vertikale Strukturen (Mauern) | 0,23 W/m²K | 0,22 W/m²K |
Feste vertikale Strukturen (Dächer, Decken) | 0,20 W/m²K | 0,19 W/m²K |
Feste horizontale Strukturen (Böden) | 0,25 W/m²K | 0,23 W/m²K |
Fenster einschließlich Fensterstöcke | 1,30 W/m²K | 1,00 W/m²K |
- der Einbau von Verschattungselemente, wie z.B. Markisen zur Vermeidung von Überhitzungen. Der Höchstbetrag des Abzugs beläuft sich auf 60.000 €. Achtung: Der Steuerabzug beträgt 50%.
- für den Austausch der alten Heizanlage und deren Ersetzung durch einen Brennwertkessel, eine Geothermieanlage, eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage, sowie die diesbezügliche Anpassung des Verteilersystems. Der Höchstbetrag des Abzuges beläuft sich auf 30.000 €. Achtung: der Steuerabzug variiert hier zwischen 50% und 65%.
- der Austausch der traditionellen Systeme für die Warmwasserbereiter und deren Ersetzen mit einer Wärmepumpe. Der Höchstbetrag des Abzuges beläuft sich auf 30.000 €
- der Kauf, die Installation und Inbetriebnahme multimedialer Vorrichtungen für die Fernsteuerung von Heizungs-, oder Warmwassererzeugungs- oder Klimatisierungsanlagen in den Wohneinheiten. Der Höchstbetrag des Abzuges beläuft sich auf 15.000 €.
- die Anschaffung von Sonnenkollektoren zur Bereitung von Warmwasser. Der Höchstbetrag des Abzuges beläuft sich auf 60.000 €.
- der Austausch der alten Heizanlage und das Ersetzen mit einer Kraft-Wärmekoppelung, sofern durch den Austausch eine Einsparung der Primärenergie von mind. 20% erzielt wird. Der Höchstbetrag des Abzuges beläuft sich auf 100.000 €.
Für die energetischen Sanierungsarbeiten an den Gemeinschaftsanteilen von Kondominien können bis zu 75% der Ausgaben von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Die Zahlungen müssen innerhalb 31.12.2024 erfolgen.
Weitere Informationen, sowie Gesuchsmuster:
ENEA in Rom, Grüne Nummer: 800 985 280
Agentur der Einnahmen, Grüne Nummer: 848800444
Steuerbegünstigungen für energetische Sanierungsarbeiten – März 2019
Steuerabzug von 75% für den Abbau architektonischer Barrieren
Der 75%ige Steuerabzug für den Abbau architektonischer Barrieren, wird gewährt für den Einbau bzw. Die Erneuerung von Aufzügen und/oder Treppenliften, die Renovierung oder Anpassung von technischen Anlagen (Toiletten, elektrische Anlagen, Gegensprechanlagen usw.), die Erneuerung der Oberflächen (rutschfeste Böden, Vergrößerung der Türen, Außenbefestigungen), den Bau von Rampen für Behinderte, die Anpassung von Treppen, Parkplätzen, Gehwegen und Balkonen, die Anpassung von Türen, Außenanlagen, Küchen usw.;
Der Steuerabzug wird bis zu einer maximalen Ausgabe von 50.000 Euro (gilt für Einfamiliengebäude und unabhängig funktionierende Wohneinheiten in Mehrfamiliengebäude mit getrenntem Zugang) und 40.000 Euro bzw. 30.000 pro Einheit im Falle von Mehrfamiliengebäuden gewährt. Er muss zu gleichen Teilen auf 5 Jahre aufgeteilt werden. Der Steuerabzug kann noch bis Ende 2025 in Anspruch genommen werden.
Details unter: Steuerabbzug Abau architektonischer Barrieren (derzeit nur in italienischer Sprache verfügbar)
Superbonus (110% - 65% Steuerabzug)
Für Maßnahmen die der Verbesserung der Energieeffizienz von Mehr- und Einfamiliengebäude dienen, werden im Jahr 2023 Steuerabzüge im Ausmaß von 90% gewährt. Der Superbonus kann für Kondominien, Mini-Kondominien (2 bis 4 Einheiten), Mehrfamiliengebäude mit bis zu 4 Einheiten die im Besitz eines einigen Eigentümers sind und für funktionell unabhängige Wohneinheiten in Anspruch genommen werden. Für Einfamiliengebäude und funktionell unabhängige Wohneinheiten kann der Superbonus im Jahr 2023 nur mehr unter gewissen Voraussetzungen (Erstwohnung, geringes Einkommen) in Anspruch genommen werden.
Ausnahmen: Kondominien bzw. Mehrfamiliengebädue mit bis zu vier Einheiten, welche innerhalb November bzw. Dezember 2022 die entsprechenden Gesuche für die Sanierung bereits eingereicht hatten, können auch im Jahr 2023 den Steuerabzug im Ausmaß von 110% in Anspruch genehmen. Für Einfamiliengebäude und funktionell unabhängige Wohneinheiten, welche bis zum 30. September 2022 einen Baufortschritt von mindestens 30% nachweisen konnten, wurden eine Verlängerung des 110%igen Steuerabzuges bis 31. März 2023 gewährt.
Im Jahr 2024 und 2025 wird der Superbonus nur mehr im Ausmaß von 70% bzw. 65% für Mehrfamiliengebäude gewährt.
Weitere Details unter: https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/superbonus (derzeit nur in italienischer Sprache verfügbar - Stand Juni 2022).
Wärmekonto „Conto termico“: Förderung für den Einbau von Wärmepumpen, Sonnenkollektoren und Biomasseanlagen
Weitere Details dazu in folgendem Infoblatt.
Weitere Infos zu den verschiedenen Förderungen in unserem Steuerleitfaden.
https://www.afb.bz/efs_de/infoblaetter/
www.efficienzaenergetica.enea.it
www.gse.it
www.edilportale.it