13.02.2024
Ein Verordnungsvorschlag der EU-Kommission sieht für NGT-Pflanzen der Kategorie 1 (NGT = New Genomic Techniques, neue gentechnische Verfahren) zukünftig weder ein Zulassungsverfahren noch eine Risikoprüfung noch eine Kennzeichnung am Endprodukt vor.