10.03.2025
Obst und Gemüse muss in der EU mehrheitlich der allgemeinen Vermarktungsnorm entsprechen: die Ware muss ganz, gesund (frei von Fäulnis oder Krankheiten), von frischem Aussehen, sauber und frei von sichtbaren Fremdstoffen (z.B. Erde, Schmutz, sichtbare Rückstände von Behandlungsmitteln), frei von Schädlingen (z.B. Maden, Blattläuse), frei von Fraß- oder Einstichstellen durch Schädlinge, frei von Nässe (lediglich Kondenswasserbildung ist zulässig), frei von Fremdgeruch und -geschmack und nicht zuletzt ausreichend reif, aber nicht überreif sein.