23.03.2018
Rein rechtlich gesehen ist die Eigentümerversammlung („Kondominiumsversammlung“) das beschlussfassende Organ des Kondominiums, unter anderem und insbesondere was Arbeiten, Aufträge, Benutzung und Verwaltung der gemeinsamen Teile betrifft. Für Viele ist die Kondominiumsversammlung jedoch auch eine unliebsame Pflichtübung, daher fragen viele VerbraucherInnen in der Verbraucherzentrale Südtirol nach, wann und wie es möglich ist, einen Vertreter in die Versammlung zu entsenden.