22.10.2018
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie's gewusst?
Für den Fruchtanteil in Frühstücksprodukten, die als „Früchtemüsli“ verkauft werden, sind keine Mindestmengen vorgegeben. Der Anteil der Trockenfrüchte in den einzelnen Produkten fällt daher sehr unterschiedlich aus, sowohl in Hinblick auf die Menge als auch auf die Art der Früchte.
Für den Fruchtanteil in Frühstücksprodukten, die als „Früchtemüsli“ verkauft werden, sind keine Mindestmengen vorgegeben. Der Anteil der Trockenfrüchte in den einzelnen Produkten fällt daher sehr unterschiedlich aus, sowohl in Hinblick auf die Menge als auch auf die Art der Früchte.