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Bei der heutigen Pressekonferenz wurde der neue Leitfaden „Steuervergünstigungen für den Erstwohnungskauf.
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Ein Blick auf die Entwicklung der letzten zwölf Monate zeigt: Sowohl der EZB-Leitzins als auch der 6-Monats-Euribor sind von über 4 % auf rund 2 % gesunken.
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In den vergangenen Tagen erhielten zahlreiche Kreditnehmer, die aktuell einen Kredit oder ein Darlehen mit variablem Zinssatz abbezahlen, Mitteilungen über einseitige Vertragsänderungen. Doch was steckt dahinter?
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Die Europäische Zentralbank (EZB) hat erstmals seit fast fünf Jahren die Zinsen gesenkt. Der Leitzins wurde um 0,25 Prozentpunkte auf 4,25 Prozent gesenkt. Dies geschah nach knapp neun Monaten auf einem Rekordhoch. Der Einlagensatz, den Banken für das "Parken von Geld" bei der Zentralbank erhalten, wurde ebenfalls von 4,00 Prozent auf 3,75 Prozent gesenkt. Die letzte Zinssenkung der EZB fand im September 2019 statt.
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Mit der Veröffentlichung des Gesetzes Nr. 18/2024 am 28.02.2024 wurde das “Milleproroghe-Dekret” (GvD Nr. 215/2024) umgewandelt; die Norm enthält eine Verlängerung des Bonus für den Kauf einer Erstwohnung zu folgenden Bedingungen:
• Befreiung der Register-, Hypothekar- und Katastersteuer;
• Mehrwertsteuerguthaben im Falle eines Kaufvertrages mit Mehrwertsteuer;
• Befreiung der Zusatzsteuer im Falle eines Darlehens zur Finanzierung.
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Die zur Bekämpfung der Inflation erforderlichen Maßnahmen gehen weit über die freiwillige Verpflichtung der großen Vertriebs- und Produktionsunternehmen hinaus, von Oktober bis Dezember keine Preiserhöhungen und/oder -nachlässe auf ein von den Unternehmen selbst gewähltes Warenpaket zu gewähren. Vielfach hatten sich die Preise im letzten Jahr bereits verdoppelt, wobei im Sommer unverhältnismäßig hohe Spitzenwerte der Erhöhungen festgestellt wurden.
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(Versuch eines) Marktvergleichs
Steigende Raten: das können Darlehensnehmer:innen unternehmen
Wer ein variables Darlehen abbezahlt, hat derzeit keinen leichten Stand: die Raten für diese Darlehen sind um 60-75% gestiegen (vgl. Il Sole 24 Ore vom 7. Juli 2023), während die Einkommen unverändert geblieben sind.
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Wer ein variables Darlehen abbezahlt,
kann jetzt zu einem fixen Zinssatz wechseln
Der steigende Trend der Zinskurve hält auch im neuen Jahr an. Mit dem neuen Haushaltgesetz 2023 haben Verbraucher:innen nun das Recht, den Zinssatz vom Darlehen von variabel auf fix umzuwandeln. Doch welche konkrete Auswirkungen hat der Anstieg der Zinskurve auf die einzelnen Darlehens(raten), und zahlt sich ein Wechsel von Zinssatzes überhaupt aus?
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Verbraucherzentrale Südtirol stellt Jahresbericht 2022 vor
„ … a herzliches Vergeltsgott!“
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Verbraucherverbände: „Keine erneuten Erhöhungen!“
14 Verbraucherverbänden schätzen ist die Erhöhungen des EZB-Leitzinses als unzureichendes Instrument ein – Erhöhungen schaden Bürger:innen und Unternehmen -Richtungswechsel ist erforderlich.
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Am 10. Juni gehen italienweit alle Verbraucherverbände auf die Straße, um gegen Spekulationen und ungerechtfertigte Preissteigerungen zu protestieren.
Vorschläge der Verbände an Regierung sollen umgesetzt werden
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Das Gesetzesdekret „Sostegni bis“ sieht Maßnahmen zur Unterstützung jüngerer Personen (unter 36) mit einem ISEE-Einkommen* bis zu maximal 40.000 Euro vor, die eine Wohnung kaufen oder ein Darlehen aufnehmen wollen.
Welche Maßnahmen sind das?
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Wir haben den alljährlichem Vergleich der Wohnbaudarlehen in Südtirol zum Anlass genommen, um zu überprüfen, wie die Suche nach einem leistbaren Eigenheim für junge Menschen konkret abläuft.
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Viele der neuen Bestimmungen im Haushaltsgesetz und in den damit verbundenen Steuerverordnungen betreffen Familien, Freiberufler und Unternehmen. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) stellt hier einige der wichtigsten Neuerungen für Verbraucher und Familien vor.
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Austausch Verbraucherzentrale – Banken
Bei Zahlungsschwierigkeiten schnellstmöglich Kontakt zur Bank suchen
Am Donnerstag Nachmittag fand ein Treffen zwischen Raiffeisen Landesbank, Raiffeisenverband, Sparkasse, Volksbank und Verbraucherzentrale statt. Thema des Austauschs waren die neuen europäischen Normen in Bezug auf die Darlehen, welche auch Südtiroler Familien betreffen.
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VZS stellt Mini-Simulationsrechner zur Verfügung
Für viele Familien zeichnet sich ab, dass es in den nächsten Monaten schwierig werden könnte, den eigenen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dies gilt natürlich umso mehr für die großen Zahlungen – allen voran also die Raten für das Wohnbaudarlehen.
Für die VerbraucherInnen gibt es verschiedenen Möglichkeiten, die Raten hinauszuschieben (zu „stunden“) oder zu verringern. Da es hier doch um viel Geld geht, haben wir die einzelnen Optionen genauer unter die Lupe genommen und an einem Musterbeispiel durchgerechnet.
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Zu Hause bleiben, Ruhe bewahren. Das ist das Gebot der Stunde. Vor allem Senioren sollten das Haus möglichst gar nicht verlassen. Nachfolgend haben wir einige Informationen zu Hilfsangeboten gesammelt, die dabei helfen sollen, sowie andere aktuelle Maßnahmen und nützliche Tipps aufgelistet.
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Die gestrige Ausweitung der „geschützten Zone“ auf das gesamte Staatsgebiet und die damit verbundene Aufforderung, sich nur aus triftigen Gründen von zu Hause zu entfernen, kann auch Auswirkungen auf alltägliche Vorgänge haben. In dieser Situation gilt es dabei vor allem, verantwortungsvoll zu handeln, und die entsprechenden Auflagen einzuhalten.
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Das Rennen um die Ersetzung der Darlehen („Surrogationen“) ist eröffnet. Laut dem Vergleichsportal mutuionline.it haben sich im Vergleich zum selben Zeitraum im Vorjahr die Ersetzungen im September 2019 praktisch verdoppelt. Und auch im Oktober hält der Trend an. Der Tipp der VZS ist es daher, den günstigen Zinstrend zu nutzen, da sich die Situation auch ändern könnte.
Die 3. Welle der Surrogationen
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VZS organisiert einen Vortrag zu Darlehen und Krediten
Der Monat Oktober steht im Zeichen der Weiterbildung im Finanzbereich. Italienweit werden hierzu zahlreiche Veranstaltungen organisiert. In Bozen hält die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gemeinsam mit dem Freizeitverein der Eisenbahner (Dopolavoro Ferroviario di Bolzano) am 24.10.2019 von 17 bis 18:30 in der Crispistraße 38 einen Vortrag rund um die Themen Darlehen, Kredit und Beleihung von Lohn oder Rente (der Vortrag wird in italienischer Sprache abgehalten).
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Gute Nachrichten für WohnungskäuferInnen: ein Blick auf die Zinssätze bei Darlehen für den Kauf der Erstwohnung zeigt, dass diese im Verhältnis zum letzten Jahr erneut gesunken sind. Dabei sind Unterschiede von 1% in diesen 12 Monaten keine Seltenheit. Die Tendenz zeigt, dass die Zinssätze auch weiter sinken könnten.
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Wie bei so vielen Dingen ist es auch – und gerade – bei Versicherungen schwer, das Maß der Dinge zu treffen: einige BürgerInnen sind überversichert, andere unterversichert und viele haben zu teure Versicherungsverträge unterschrieben. Dabei kostet der Abschluss falscher oder zu teurer Versicherungsverträge die Verbraucher jedes Jahr viel Geld, das leicht eingespart werden kann.
Zuerst Versicherungsbedarf klären
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Kürzlich wurden sowohl die Verlängerung der Vorfinanzierung des 50%igen Steuerabzuges von Seiten der Landesregierung beschlossen, als auch der Termin für die Beitragsgesuche von Seiten des Amtes für Energieeinsparung verlängert.
Zwei wichtige Verlängerungen wurden in den Monaten April und Mai auf den Weg gebracht:
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Ab 1. Oktober gelten neue Bestimmungen zum Thema Zinseszins bei Bankverträgen – nun sollte nach Jahren der Ungewissheit endlich Klarheit herrschen
Mit dem Dekret 343/2016 des Finanzministers wurden die Berechnung der Zinseszinsen neu geregelt, ein Bereich der in den letzten Jahren für Kontroversen gesorgt hatte. Mit der Änderung des Bankeneinheitsgesetzes im April wurde den Banken verboten, Zinseszinsen zu berechnen, aber die Durchführungsbestimmungen mit den genauen Anweisungen fehlten.
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Neues Darlehen-Dekret: Bei Nicht-Zahlung von 18 Monatsraten geht das Haus an die Bank über
VZS: Klausel im Vertrag kritisch gegen Vorteile abwägen!
Das Dekret über die Darlehen (GvD Nr. 72/2016), welches die EU-Richtlinie 2014/17/EU über Kreditverträge für Verbraucher umsetzt, hat unter anderem die sogenannte „Anti-Insolvenz-Klausel“ eingeführt. Diese sieht bei Hypothekar-Darlehen für Immobilienkäufe vor, dass bei Nichtbezahlung von 18 Monatsraten die Bank ohne jegliches gerichtliches Vorgehen einen Direktverkauf der Immobilie einleiten kann.
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Gelegenheit nützen für Neuverhandlungen oder Surrogation
Maßgebliche Südtiroler Banken scheuen Vergleich –
wenig Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Sinne der VerbraucherInnen
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VZS: eine Alternative zu den Wohnbaudarlehen?
Beim Wort „Leasing“ denkt man normalerweise an Autos. Das Stabilitätsgesetz 2016 hat auch für den Immobiliensektor das sogenannte „Leasing zu Wohnzwecken“ eingeführt, als neues Finanzinstrument für jene, die eine Wohnung kaufen möchten, und vielleicht keinen Zugang zu einem Wohnbaudarlehen haben.
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Neuverhandlungen oder Surrogation möglich
Geld zurück? Die VZS empfiehlt die Verjährungsfrist zu unterbrechen!
Beim leidigen Thema Zinsuntergrenze hat das Vorgehen der VZS zweifellos dazu beigetragen, dass die Untergrenze bei Hypothekardarlehen nicht mehr angewandt wird. Darlehensnehmer konnten dadurch im Zuge von Neuverhandlungen oder Surrogationen große Einsparungen erzielen.
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Wohnbaudarlehen: Basisparameter fallen weiter
Vor einigen Wochen hat die Banca d'Italia eine Mitteilung an die Banken übermittelt, in welcher sie die Banken dazu auffordert, die negativen Parameter (Euribor 1M, 3M oder 6M) vom Spread (Zinsaufschlag) abzuziehen. Auslöser waren mehrere Beschwerden, die bei Banca d'Italia eingegangen sind und in denen beanstandet wurde, dass die Banken stillschweigend eine Nullgrenze bei den Basisparametern angewandt haben.
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Ministerialdekret mit den Details veröffentlicht
Wer seine Rente im Alter aufbessern will, kann das mithilfe seines eigenen Hauses oder seiner Eigentumswohnung machen, und trotzdem weiterhin darin wohnen bleiben.
Mit einem Ministerialdekret (Nr. 226/2016 des Ministeriums für Wirtschaftliche Entwicklung, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 38 vom 16.02.2016) wurden nun die Details für diese neue Form von Kredit bekanntgegeben; das Dekret ist seit 2. März 2016 in Kraft.
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Hotline für Informationen
Vor einigen Tagen hat die Antitrustbehörde über 14 von 47 Raiffeisenkassen, die Raiffeisen-Landesbank und den Raiffeisenverband eine Strafe von über 26 Millionen Euro verhängt, da deren Verhaltensweise in der Angelegenheit der Darlehen und der Zinsuntergrenze als Preisabsprache zur Einschränkung des Wettbewerbs eingestuft wurde.
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Mit 1. Juli 2014 startet die Vorfinanzierung des Landes Südtirol auf 10jährige Steuerabzüge für Kosten von außerordentlichen Sanierungsmaßnahmen bei Erstwohnungen. Berechtigte erhalten die Vorauszahlung des Steuerabzugs als zinsloses Darlehen, welches in 10 konstanten Jahresraten zurückzuerstatten ist. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat für VerbraucherInnen eine eigene Checkliste zusammengestellt, in welcher die wichtigsten Punkte zusammengefasst sind.
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Frame Formulare
Infos
Tipps für den Verbraucher beim Kauf/Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses
Welche Risiken bestehen bei einem Immobiliengeschäft? Wie beauftragt man einen Makler? Wie hoch kann die Vermittlungsgebühr einer Agentur sein? Das sind nur einige der Fragen, die in unserer Beratungsstelle täglich gestellt werden, wenn es um den Kauf oder Verkauf einer Wohnung geht. Gewiss ist, dass der Kauf/Verkauf einer Liegenschaft tatsächlich mit zahlreichen Risiken verbunden sein kann.
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Wenn Sie bei einer Bank oder einer Finanzgesellschaft um ein Darlehen angesucht hatte und dann Schwierigkeiten hatten, dieses zurückzuzahlen, ist Ihr Name fast sicher in einer Datenbank “für nicht kreditwürdige Kunden” eingetragen.
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Ein Leitfaden für Darlehensnehmer mit besonderem Augenmerk auf Wohnbaudarlehen
Die richtigen Schritte zum Darlehen
1. Frage: Wie viel kann ich monatlich oder semestral an Raten bezahlen, ohne mich zu sehr einschränken zu müssen? Die Grundkalkulation ist dabei folgende:
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Wie lange sollte man Rechnungen und Dokumente aufbewahren? Eine Frage, die wir uns stellen, wenn wir alte Unterlagen durchsehen: ist das nun Altpapier oder ein wichtiges Dokument?
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Worum handelt es sich?
Um eine Alternative zu einem Bankdarlehen. Prinzipiell spricht nichts dagegen, sich für eine Geldleihe an einen Verwandten oder Freund anstatt an eine Bank zu wenden.
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Worauf vor und während der Vertragsunterzeichnung zu achten ist.
Klausel betreffend den Soll-Zinssatz
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In den italienischen Provinzen mit Grundbuchsystem, wie z.B. Bozen, Trient, Cortina und Teilen von Friaul-Julisch-Venetien kann eine Privaturkunde auch durch einen österreichischen Notar beglaubigt werden (vgl. Urteil Berufungsgericht Trient, Sektion Bozen, vom 26.05.2004).
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Worauf vor und während der Vertragsunterzeichnung zu achten ist.
Klausel betreffend den Soll- Zinssatz
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Verbraucherkredite
Was ist ein Verbraucherkredit?
Eine Privatperson (Verbraucher) erhält ein Darlehen von einer Bank oder Finanzierungsgesellschaft, das nicht einer unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit dient. Der Kredit wird für Bedürfnisse des Privatlebens gewährt, nicht aber für den Ankauf von Immobilien oder Grund.
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Der effektive Jahreszins (TAEG - Tasso Annuo Effettivo Globale, also „jährlicher globaler effektiver Zinssatz) ist ein Index, der die Gesamtkosten für Finanzierungen (Hypotheken, Darlehen, Verbraucherkredite usw.) angibt, die von Banken oder anderen Finanzdienstleistern angeboten werden.
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Gegen Bezahlung der Prämie ist die Versicherung verpflichtet, die vereinbarte Versicherungssumme an den/die Begünstigten auszubezahlen, falls der/die Versicherte während der Laufzeit stirbt.
Der Vertrag verfällt bei Tod des Versicherten oder bei Endfälligkeit. Die eingezahlten Prämien werden nicht zurückgezahlt.
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Neuverhandlung:
Mit der gleichen Bank; Es reicht eine Privaturkunde, man benötigt keinen Notar; Es können geändert werden: der Zinssatz (z.B. von variabel auf fixverzinst), der Spread, die Dauer; Die Bank darf keine Spesen verlangen, keine anderen Kosten vorgesehen.
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Verlust des Arbeitsplatzes, schwere Invalidität, Kleinunternehmer in der Krise: lauter Situationen, die eine Person oder eine Familie in eine Schuldenspirale stürzen können, aus der nur schwer wieder herauszukommen ist.
Um eine Lösung für solche Situationen anzubieten, wurde schon 2012 das Gesetz Nr. 3 vom 27. Jänner 2012 verabschiedet, das auch als „Gesetz zur Überschuldung“ bekannt ist.
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In einigen Buch- und Papierhandlungen werden Vorvertragsvordrucke zum Verkauf angeboten, die von den Parteien ausgefüllt und unterzeichnet werden können. Diese Vordrucke sollten mit Vorsicht verwendet werden. Es ist anzuraten den Kaufvorvertrag von einem Experten überprüfen zu lassen, folgende Empfehlungen sollten beachtet werden:
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Einfache Seite
Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 02/09
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Wie hoch ist der Wert meiner Immobilie?
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur September-Ausgabe Nr. 51
Kontolöschungsspesen abgeschafft
Die VZS war mit ihrer jahrelangen Kritik und ihrem gewonnen Prozess gegen die Volksbank Vorreiterin. Seit 12. August hat nun auch die Regierung nachgezogen und per Gesetz alle Pönalen und Löschungsspesen beim Rücktritt von Kontokorrentverträgen und Sparbuchverträgen bedingungslos abgeschafft. Geblieben sind die Kosten bei der Verlegung von Wertpapieren, was die VZS scharf kritisiert.
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 01/2014
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur November-Ausgabe Nr. 65
Der Geier holt Pensionen
Mit Konsumkrediten über "Revolving Kreditkarten" oder über die so genannte "Beleihung der Entlohnung" kann man alles kaufen, auch wenn man kein Geld hat. Wer nicht zurückzahlen kann, den holen die Schulden schnell ein: Die Kreditfirmen holen sich das Geld über das Gehalt des Schuldners und seit neuestem auch über dessen Pension.
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 30/37
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 23
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Kein Aprilscherz!
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 51
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Strahlen im Lido
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Februar-Ausgabe Nr. 09
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Kraftfahrzeugsteuer und Pendlerabos
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Dezember-Ausgabe Nr. 65
Vergleich der Wohnbaudarlehen
Aus dem aktuellen Darlehensvergleich geht hervor, dass die Angebote für fixverzinste Darlehen der lokalen Banken nach wie vor kaum mit jenen der großen nationalen Bankengruppen konkurrieren können. Den ausführlichen Vergleich der Wohnbaudarlehen vom Oktober 2007 findet man auf der Homepage der VZS.
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Mai-Ausgabe Nr. 30
Konventioniert aber nicht informiert
Immer öfter werden konventionierte Wohnungen gekauft, ohne dass die neuen Eigentümer über diese Bindung informiert sind. Manche erfahren erst Jahre später von der Konventionierung und von den Nachteilen, die ihnen daraus entstehen. Die Verbraucherzentrale bemängelt, dass manche Makler, Baufirmen und nicht zuletzt einige Notare, die KonsumentInnen nicht vollständig informieren.
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 50/57
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 44/51
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Juni-Ausgabe Nr. 37
Urlaubsgeld
Bargeld sollte im Urlaub möglichst nicht mitgenommen werden. Kleine Beträge für allfällige Ausgaben auf der Reise genügen. Bei Plastikgeld (Bankomat, Kreditkarte, Prepaid-Karte) vorher abklären, ob sie im Urlaubsland angenommen werden und wie hoch die Kosten für Barbehebung und Bezahlung sind! Das sicherste Zahlungsmittel ist der Travellerscheck – der überall angenommen wird und gegen Verlust versichert ist.
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 30/37
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Darlehen für Erstwohnungen
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 34/41
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 58/65
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Datengierige Apps - gläserne NutzerInnen
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 37/44
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Treibstoffpreise in Südtirol
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Die jeweils erwähnten Links finden Sie am Seitenende!
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Welche Rate ist bei einem Kredit oder Darlehen vertretbar?
Mit diesem Rechner können Sie berechnen, welche Rate für ein Darlehen oder einen Kredit bei Ihrer Ausgaben/Einnahmensituation vertretbar ist. Für den Erwerb eines Eigenheims sollte man auf jeden Fall ein Viertel bis ein Drittel der benötigten Summe als Eigenkapital angespart haben.
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 75/2
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 16
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Staatliche Urlaubsgutscheine
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Mai-Ausgabe Nr. 37
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Homepage des Monats
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Nachfolgend eine Auswahl unserer Vorträge und Veranstaltungen. Auf Anfrage bieten wir gerne auch Vorträge aus anderen Themenbereichen an, oder passen die Titel der Veranstaltungen an. Anfragen an info@verbraucherzentrale.it oder über Tel. 0471-975597 (Mo-Fr 9-12, Mo-Do 14-17).
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 66/73
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Oktober-Ausgabe Nr. 58
Politik und Preise
Die Verbraucherschützer bestehen darauf, dass sich die Politik wieder in die Preisspirale einklinkt und der Verteidigung der Kaufkraft wieder eine klare Priorität einräumt, wie schon im Jahr 2005 in Bozen unter BM Salghetti.
Bozen ist um 26 % teurer als Pisa, sagt eine Studie von Altroconsumo.
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 82/89
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 02/09
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VZS: Bozner BürgerInnen sollen über Kaufhausprojekt entscheiden
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 23/30
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15. März: Weltverbrauchertag
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 30
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Time-Sharing: Wiederverkauf fast unmöglich
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 65
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Homepage des Monats
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 18/25
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Mai-Ausgabe Nr. 30
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Kosmetik aus der Natur: Etiketten lesen
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur April-Ausgabe Nr. 23
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 58/65
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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Jänner-Ausgabe Nr. 2
Straßenverkehr
Anschnallen, sonst zahlt der Fahrer! Wenn sich ein Verkehrsunfall ereignet und im Unfallfahrzeug befinden sich Mitfahrende, die nicht angeschnallt sind aber Verletzungen erleiden, ist der Fahrer dafür verantwortlich. Und diese Verantwortung kann ihn teuer zu stehen kommen: zwischen 2.000 Euro Bußgeld und bis zu einem Jahr Haft sind dafür vorgesehen.
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